Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Bankwitzwehr befindet sich in der Stadt Weida bei Gewässerkilometer 3+620 und ist ein Überfallwehr mit einer Gesamtbreite von ca. 17 m. An der Überfallkante erfolgt ein flacher Abfall mit einer Höhe von ca. 1,0 bis 1,5 m. Der Wehrkörper besteht oberflächlich aus Beton und darunter aus Naturstein. Das Wehr ist rechtsseitig abgängig und derzeit funktionslos. An der rechten Seite des Wehres befindet sich am Einlauf des Mühlgrabens ein baufälliges Schütz, welches eine Breite von ca. 3,0 m hat. Das Ausleitbauwerk ist verfallen, der Mühlgraben verlandet und teilweise mit Bäumen bewachsen. Der Mühlgraben führt kein Wasser mehr. Aufgrund der höheren Sohle im Mühlgraben kann nur bei Hochwasser im vorderen Bereich Wasser aus der Weida einfließen. Ab der öffentlichen Straße (Papiermühlenweg) ist der Graben nicht mehr vorhanden. Am rechten und linken Flussufer beim Wehr befinden sich teilweise Ufermauern. Der rechtsseitige unbefestigte Uferbereich ist überwiegend mit vor wenigen Jahren gepflanzten Erlen bewachsen. Im Ergebnis einer Variantenuntersuchung wurde der Wehrrückbau empfohlen. Mit dem Rückbau der Stauanlage soll die ökologische Durchgängigkeit der Weida in diesem Bereich hergestellt werden. Im Sohlbereich ist nach dem Abbruch eine Steinschüttung zur Stabilisierung vorgesehen. Am rechten Flussufer ist die Anlage einer neuen Uferböschung geplant, welche mit Steinschüttung gesichert werden soll. Das Mühlgrabeneinlaufbauwerk soll entfernt und der Mühlgraben im Einlaufbereich im Zuge der Böschungsprofilierung verfüllt werden. Auch am linken Flussufer sollen die Ufermauern mit einer Steinschüttung gesichert werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Abteilung 5, Wasserrechtlicher Vollzug (TLUBN_Abteilung5)
Göschwitzer Straße 41
07745
Jena
Thüringen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@tlubn.thueringen.de |
Telefon: | 0361 57 3943 - 401 |
Fax: | 0361 57 3942 - 222 |
URL: | https://www.tlubn-thueringen.de |
Datum der Entscheidung
11.04.2022