Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG, Stenglingser Weg 4-12, 58642 Iserlohn, hat bei der Bezirksregierung Arnsberg mit Datum vom 24.11.2021, eingegangen am 07.12.2021, die Erteilung einer Genehmigung nach §16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der chemisch-physikalischen Behandlungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in 58636 Iserlohn, Scheffelstraße 32, Gemarkung Iserlohn, Flur 100, Flurstücke 194, 350, 431, 697, 683, 812, 897, 898 und 900 beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: 1. Errichtung und Betrieb eines Behälterzwischenlagers zur Lagerung von flüssigen, gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen auf dem vorhandenen, überdachten Abfüllplatz. Dieser besteht aus einem Lagerbereich für saure/chromathaltige Abfälle mit maximal 54 Behältern mit einem Inhalt von je 1 m³ (BE 13a) und aus einem Lagerbereich für alkalische/cyanidhaltige Abfälle mit maximal 63 Behältern mit einem Inhalt von je 1 m³ (BE 14a) entsprechend den vorhandenen Befüllstationen. 2. Störfallrechtliche Optimierung der Anlage durch - die Aufstellung von kleineren Dosierbehältern für die Behandlungschemikalien Natriumhypochlorid (1 m³) und FE-Beize (0,2 m³) im Bereich des Verwertungsmoduls 3 (Cyanidentgiftung) zur Vermeidung von Überdosierungen, - den Austausch der zwei Abluftwäscher getrennt nach saurer/chromathaltiger und alkalisch/cyanidhaltiger Abluft mit einem Volumenstrom von jeweils 9000 m³/h und einer Kontaktzeit der Abluft von 8 s, die gemäß AwSV in einer ausreichend dimensionierten Kunststoffwanne im Erdgeschoss der Recyclinganlage aufgestellt werden, sowie Abluftventilatoren und Waschflüssigkeitspumpen, die jeweils redundant ausgelegt werden. Als Waschflüssigkeit wird eine NaOH-Lösung eingesetzt, - die Erneuerung des Ablufterfassungssystems durch neue PE-Rohrleitungen. Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit Nr. 8.8.1.1 (G/E) sowie Nr. 8.12.1.1 (G/E) des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Das Vorhaben fällt zugleich unter § 2 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG und Nr. 8.5, Spalte 1, und N. 8.7.2.1, Spalte 2, der Anlage 1 zum UVPG.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821
Arnsberg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de |
Telefon: | 02931 82-0 |
URL: | https://www.bra.nrw.de |
Datum der Entscheidung
19.01.2022