Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Unterdietfurt hat für eine Bauwasserhaltung die Erteilung einer beschränk-ten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) für die Entnahme von Grundwasser sowie für das Einleiten des Grundwassers in die Rott be-antragt. Die Maßnahme wird für einen Zeitraum von ca. 3 Monaten durchgeführt. Die maxi-male Entnahmemenge beträgt 1,5 l/s. Insgesamt beträgt die Entnahmemenge bis zu 12.600 m³.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Gewässerbenutzung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Rottal-Inn

Ringstr. 4
84347 Pfarrkirchen
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@rottal-inn.de
Telefon: +49 8561 20-0
Fax: +49 8561 20-130
URL: http://www.rottal-inn.de

Datum der Entscheidung

04.09.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung im Amtsblatt Gemeinde Unterdietfurt_Kläranlage BW-Haltung ( Bekanntmachung im Amtsblatt Gemeinde Unterdietfurt_Kläranlage BW-Haltung.pdf )