Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Genehmigungsantrag beinhaltet im Wesentlichen die Erteilung einer Rahmengenehmigung im Sinne des § 6 Abs. 2 BImSchG hinsichtlich der Genehmigung unterschiedlicher Betriebsweisen und Stoffe unter definierten Randbedingungen (Vielstoff-Rahmengenehmigung) einschließlich der Ergänzung weiterer Verfahren zur Herstellung bereits genehmigter oder zusätzlicher Stoffe, die Errichtung und den Betrieb zusätzlicher Apparate, stoffliche Änderungen (Erhöhung der Stoffmengen in der Anlage, einschließlich der Störfallstoffmengen), baugenehmigungspflichtige Änderungen (Errichtung einer Betonbodenplatte zur Aufstellung von Aktivkohle-Adsorbern, Aufstellung von Lagerbehältern in einem bestehenden Tanklager, Verbreiterung bestehender LKW-Verladetassen), Änderungen der Abluftströme- (Verringerung der gefassten Emissionen des AL1), Änderungen der Abwasserzusammensetzung, Änderungen der betrieblichen Abwasservorbehandlung, Änderungen der Abfallströme (Erhöhung der Abfallmenge), Änderungen der Schallemissionen (Erhöhung der Schallemissionen). Es handelt sich um eine Änderung einer Anlage nach Nr. 4.1.18 Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Nr. 4.8 Anhang 1 der 4. BImSchV, Nr. 9.3.1 Anhang 1 der 4. BImSchV in Verbindung mit den Ziffern 29 und 30 Anhang 2 der 4. BImSchV sowie Nr. 10.25 Anhang 1 der 4. BImSchV sowie und um ein Vorhaben nach Nr. 4.2 der Anlage 1 des UVPG.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Bezirksregierung Köln
Rygol, Stefan, Herr
Zeughausstrasse 2-10
50667
Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | stefan.rygol@brk.nrw.de |
Telefon: | +49(0)221-147-3494 |
Fax: | +49(0)221-147-2898 |
URL: | https://www.bezreg-koeln.nrw.de |
Datum der Entscheidung
07.09.2022