Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein hat im Auftrag des Eifelkreises Bitburg-Prüm ein Abstimmungsverfahren für die Gewässerregulierung der Nims (Gewässer II. Ordnung) in der Gemeinde Bickendorf an der Brücke der K 69 durchgeführt.

Grund für die beabsichtigte Maßnahme ist ein besserer Hochwasserabfluss im Bereich des Bauwerks. Um diesen Schutz zu gewährleisten, sollen die Anlandungen im linken Brückenfeld sowie vor und hinter dem Brückenbauwerk entfernt werden. Der dort befindliche Oberboden wird im Mittel um ca. 20 cm abgetragen, zwischengelagert und vor Ort wieder eingebaut.

Die Planung sieht vor, dass die abgetragenen und wiederverwendbaren Bodenmassen des linken Vorlandes rechtsseitig in Fließrichtung betrachtet hinter dem Brückenbauwerk (nur Bodenklasse „Z0“) zur Auffüllung der Uferbereiche wieder einzubauen sind. Um das Ufer in diesen Bereichen bei zukünftigen Hochwasserereignissen vor Erosion zusätzlich zu schützen, sind diese mittels Steinsatz 40/200 aus Wasserbausteinen zu sichern. Das abgetragene Sohlsubstrat wird zur Auffüllung der Fugen im Bereich der Steinschüttung in der Böschung verwendet. Dadurch wird gewährleistet, dass sich dort Kleinstlebewesen ansiedeln können.

Die Planungsmaßnahme liegt im Verwaltungsbereich der Verbandsgemeinde Bitburger Land, Eifelkreis Bitburg-Prüm.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Gerolstein

Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: lbm@lbm-gerolstein.rlp.de
Telefon: 06591/818-0

Datum der Entscheidung

09.11.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

19-4_K69-Bickendorf-Anlandung_UVP-Vorprufung_gezeichnet-Enders_2020-09-30 ( 19-4_K69-Bickendorf-Anlandung_UVP-Vorprufung_gezeichnet-Enders_2020-09-30.pdf )
Feststellung_Unterbleibens_UVP_K069_Bickendorf_Anlandung ( Feststellung_Unterbleibens_UVP_K069_Bickendorf_Anlandung.pdf )