Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Für das o.g. Vorhaben hat der Landkreis Schweinfurt, Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt bei der Regierung von Unterfranken die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und den Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses beantragt. Der Landkreis Schweinfurt ist Eigentümer und Betreiber der Deponie Rothmühle. Die Deponie Rothmühle liegt etwa 500 m nordwestlich des Autobahndreiecks Werntal auf der Flurnummer 2016/1 der Gemarkung Bergrheinfeld, Gemeinde Bergheinfeld und wurde mit Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken vom 01.08.1985 als Hausmülldeponie genehmigt. In den ursprünglichen Antragsunterlagen war die nun vorgesehene Erweiterungsfläche bereits als II. Deponieabschnitt enthalten. Im Planfeststellungsbeschluss wurde dann aber aufgrund der Neuordnung der Abfallbeseitigung im Raum Schweinfurt zunächst nur der I. Bauabschnitt des I. Deponieabschnitts zur Errichtung und Verfüllung freigegeben. Im Zuge der Verfüllung wurde auf der Fläche des I. Deponieabschnitts noch der II. Bauabschnitt freigegeben. Das derzeit an der Deponie Rothmühle noch zur Verfügung stehende DK II-Deponievolumen reicht, bei der durchschnittlichen Ablagerungsmenge der letzten Jahre, lediglich noch ca. 3 bis 4 Jahre. Um die gesetzlich vorgegebene Entsorgungssicherheit für andienungspflichtige Abfälle der Deponieklasse I und II am Standort Rothmühle weiterhin zu gewährleisten, beabsichtigt der Landkreis Schweinfurt die Deponie Rothmühle im nordöstlich angrenzenden Bereich, wie ursprünglich bereits vorgesehen, zu erweitern. Der Antragsteller beantragt auf der Grundlage von § 35 Abs. 2 KrWG i.V.m. § 72ff VwVfG ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Erweiterung der bestehenden Deponiefläche im Nordosten in Anlehnung an den bestehenden Deponiekörper um ca. 5 ha. Mit dem Antrag wird auch eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG für die Direkteinleitung des Sickerwassers beantragt. Das im Erweiterungsbereich anfallende gering mineralisch belastete Sickerwasser soll, abhängig von der tatsächlich festgestellten Belastung, nach einer Vorbehandlung als Direkteinleitung in die Wern oder bei einer Überschreitung der in der Genehmigung festgelegten Überwachungswerte über eine Druckleitung als Indirekteinleitung in die Kläranlage der Stadt Schweinfurt abgeleitet werden. Für die Indirekteinleitung wurde vom Landkreis Schweinfurt ein eigener Wasserrechtsantrag gestellt. Im Rahmen der Erweiterung der Deponie Rothmühle sind insbesondere folgende Maßnahmen geplant: - Erweiterung der Deponie im Nordosten der bestehenden Deponie von ca. 12 ha um ca. 5 ha. - Durch die Erweiterung entsteht ein zusätzliches Deponievolumen von ca. 1,5 Mio. m³. - Herstellung und Betrieb einer Baustelleneinrichtung im Bereich der Erweiterung auf dem Flurstück 2016/1 Gemarkung Bergrheinfeld in der Gemeinde Bergrheinfeld - Herstellung der Deponiebasisabdichtung im Erweiterungsbereich einschließlich der Verbesserung der geologischen Barriere nach DepV, Anhang 1, Ziffer 1.2 Nr.3 Sätze 2 und 3. - Herstellen der Anlehnung an den bestehenden Deponiekörper als Deponie der Klasse I (DK I) einschließlich Rückbau der temporären Oberflächenabdeckung und einer geringfügigen Anpassung der Oberflächenform der Altdeponie. Der neue Hochpunkt beträgt 271 m NN. - Anpassung der Deponiegaserfassung im Anlehnungsbereich. Die Anlehnung an den Altabschnitt wird so ausgeführt und betrieben, dass kein Deponiegas aus dem Altabschnitt in den neuen Deponiekörper eindringen kann und das Sickerwasser aus dem Anlehnungsbereich dem Sickerwasser des Erweiterungsbereichs zugeführt wird. - Herstellen der Sickerwassererfassung im Erweiterungsbereich einschließlich eines Sickerwasserrückhaltebeckens, eines Substratfilterschachts und eines Pumpwerks für die Direkteinleitung in die Wern, oder alternativ für die Indirekteinleitung in die Sickerwasserdruckleitung zur Kläranlage Schweinfurt. - Herstellen einer Deponieumfahrung. - Inbetriebnahme der Erweiterungsfläche nach erfolgter abfallrechtlicher Abnahme. - Herstellung der endgültigen Oberflächenabdichtung auf der gesamten Deponie nach Ablagerungsende. Die Stilllegung wird rechtzeitig vorher bei der Regierung von Unterfranken angezeigt. Der Betrieb des Erweiterungsbereiches erfolgt wie bisher durch den Landkreis Schweinfurt und dessen Fachpersonal. An den Anlieferungs- und Öffnungszeiten wie am Annahmeverfahren der Deponie Rothmühle ändert sich dabei nichts. Die Annahme erfolgt auf der Grundlage der Deponieverordnung. Auf der Deponie Rothmühle dürfen auch in Zukunft Abfälle der Deponieklasse II und Deponieklasse I abgelagert werden. Ausgehend von einer jährlichen durchschnittlichen Ablagerungsmenge von ca. 25.000 m³, bzw. 40.000 t (einschließlich Deponieersatzbaustoffen) soll durch die vorgesehene Erweiterung der Deponie Rothmühle die Entsorgungssicherheit für den Landkreis Schweinfurt für die nächsten Jahrzehnte sichergestellt werden. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 5 UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070
Würzburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-ufr.bayern.de |
Telefon: | +49 931 380-00 |
Fax: | +49 931 380-2222 |
URL: | http://www.regierung.unterfranken.bayern.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
30.08.2024