Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Zutagefördern und Entnahme von Grundwasser für Grundwasserzwecke, Grundstücke Fl.Nrn. 1378 und 1444 der Gemarkung Bastheim Beschränkte Erlaubnis gem. § 10 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) Die Gemeinde Bastheim beantragte mit Schreiben vom 28.10.2021 die Neuerteilung einer Er-laubnis für die o. g. Grundwasserbenutzungen in der Gemarkung Bastheim. Für diese Maßnahme war nach § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), i. V. m. Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchfüh-rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltaus-wirkungen nicht zu erwarten sind und daher keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Umweltamt
Landratsamt Rhön-Grabfeld
König, Eva, Frau
Spörleinstr. 11
97616
Bad Neustadt an der Saale
Bayern
Deutschland
E-Mail: | eva.koenig@rhoen-grabfeld.de |
Telefon: | +49 9771 94-351 |
Fax: | +49 9771 94-81 351 |
URL: | http://www.rhoen-grabfeld.de |
Datum der Entscheidung
21.12.2021