Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Regierungspräsidium Gießen (RP) hat auf Antrag von Hessen Mobil das straßenrechtliche Anhörungsverfahren im Zuge der A 45 im Lahn-Dill-Kreis eingeleitet. Es handelt sich um die zweite Planänderung zum Ersatzneubau der Talbrücke Heubach. Die Planunterlagen für das Bauvorhaben lagen bereits im Januar 2017 und dann erneut wegen der ersten Planänderung im Sommer 2017 in den betroffenen Kommunen Sinn und Herborn zur Einsichtnahme aus. Nunmehr hat Hessen Mobil den Antrag auf eine zweite Planänderung gestellt. Diese umfasst insbesondere eine zusätzliche zweite 540 Meter lange und bis zu 6 Meter hohe Lärmschutzwand auf der Westseite der A 45. Dieser zusätzliche Schutz für die Einwohner von Fleisbach wurde durch eine im Januar dieses Jahres vorgenommene Aktualisierung der Verkehrsprognose für die A 45 und die daraus resultierende Überarbeitung der immissionstechnischen Untersuchungen erforderlich. Als eine weitere Auswirkung daraus wird die bisher vorgesehene Lärmschutzwand auf der östlichen Seite der A 45 (Ortslage Sinn) um 0,5 Meter auf eine Höhe von bis zu 4,50 Meter erhöht. Trotz zusätzlicher Lärmschutzwand verbleiben im Ortsteil Fleisbach noch 15 Wohnhäuser mit Grenzwertüberschreitungen in der Nacht und Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen. Auch im Ortsteil Sinn sind nun neun Wohnhäuser erstmals mit Grenzwertüberschreitungen in der Nacht betroffen und haben Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen. Das Regierungspräsidium Gießen hat vor kurzem die geänderten Planunterlagen der Gemeinde Sinn und der Stadt Herborn sowie den zu beteiligenden Fachbehörden und Stellen vorgelegt. Wie die Behörde mitteilt, haben diese nun bis zum 17. August die Möglichkeit, sich zu den Änderungen zu äußern. Außerdem liegen alle geänderten Unterlagen vom 18. Juni bis 17. Juli bei der Gemeindeverwaltung Sinn und der Stadtverwaltung Herborn öffentlich zur Einsichtnahme für interessierte Bürger/innen aus. Ferner können die geänderten Planunterlagen und der Bekanntmachungstext im Internet auf der Homepage des RP unter dem Link: www.rp-giessen.de unter der Rubrik „Presse“ unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Von der Planänderung betroffene Bürger/innen sowie die anerkannten Landesnaturschutzverbände und sonstigen Vereinigungen haben ebenfalls bis zum 17. August die Gelegenheit, Einwände zu erheben. Diese können sowohl bei den beiden betroffenen Kommunen als auch beim RP eingelegt werden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird sich das RP Gießen, gegebenenfalls in einem Erörterungstermin, mit allen Einwendungen und Stellungnahmen befassen. Ziel eines solchen Termins ist es, über die vorgesehenen Maßnahmen näher zu informieren, Beanstandungen zu besprechen und in strittigen Punkten Einigung zu erreichen. Alle Ergebnisse und Planunterlagen legt das RP abschließend dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vor, welches dann über den notwendigen Planfeststellungsbeschluss – also der Schaffung des Baurechts – entscheidet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 33 (Straßen- und Schienenverkehr)
Gießen
Postfach 100851
35338 Gießen
Hessen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rpgi.hessen.de |
URL: | https://rp-giessen.hessen.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
18.06.2018 - 17.07.2018
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
24.07.2017 - 23.08.2017
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
09.01.2017 - 08.02.2017