Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die RWE Power AG hat im Zuge der Fortführung der Braunkohlegewinnung im Tagebau Garzweiler II den Antrag auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Versickerungsmaßnahmen im Bereich Niers/Trietbach für den Zeitraum 2024-2030“ gemäß Wasserhaushaltsgesetz bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Für die Gewinnung von Braunkohle im Tagebau muss der Grundwasserspiegel in den oberen bzw. der Grundwasserdruck in den tieferen Grundwasserleitern fortlaufend abgesenkt werden, um somit einen sicheren Tagebaubetrieb zu ermöglichen. Eine Möglichkeit zur Verringerung der nachteiligen Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf den mengenmäßigen Zustand der Grundwasserkörper im Umfeld des Tagebaus besteht in der antragsgegenständlichen Stützung des Grundwasserspiegels durch Versickerungsmaßnahmen im Bereich Niers/Trietbach. Die Versickerung in Grundwasserkörper bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Zuständig für das Verfahren ist die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 61 - Sachgebiet Wasserwirtschaft in der Braunkohle
Goebenstraße 25
44135
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | wasserwirtschaft-braunkohle@bra.nrw.de |
Telefon: | 02931 82-0 |
URL: | https://www.bra.nrw.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
25.10.2023
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
27.03.2023 - 11.04.2023
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
15.09.2022 - 14.10.2022