Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Reischach betreibt auf den Grundstücken Fl.Nr. 167/1 der Gemarkung Reischach und Fl.Nr. 763/4 der Gemarkung Arbing die Brunnnen I bei Hinterberg und Brunnen II bei Hoheneck zur öffentlichen Wasserversorgung. In den letzten Jahren wurde die öffentliche Wasserversorgung durch Anschluss mehrerer Ortsteile an das öffentliche Trinkwassernetz erheblich erweitert (Bauabschnitte BA 01 bis BA11). Die Gemeinde hat deshalb die Änderung der in der bis 30.09.2026 befristeten wasserrechtlichen Bewilligung zum Zu Tagen fördern und Entnehmen von Grundwasser aus den Brunnen I und II, erteilt mit Bescheid des Landratsatmes Altötting vom 04.10.2006, festgelegten Tagesentnahmemenge von 550 m³ auf 600 m³ und der Jahresentnahmemenge von 100.000 m³ auf 130.000 m³ sowie eine Verlängerung der Dauer der Bewilligung bis 31.12.2036 beantragt. Im Rahmen des Verfahrens erfolgte gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG i.V.m. der Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung, ob die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann und damit eine UVP-Pflicht besteht. Diese Vorprüfung hat keine UVP-Pflicht ergeben.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Altötting
Sachgebiet 21 - Wasserrecht

Bahnhofstr. 38
84503 Altötting
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671 502-0
Fax: +49 8671 502-250
URL: https://www.lra-aoe.de

Datum der Entscheidung

29.10.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

BekanntmachungWVReischach.doc (003) ( BekanntmachungWVReischach.doc (003).docx )