Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma AUDI AG hat mit Schreiben vom 24.02.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der Autofabrik am Standort Ingolstadt durch die Umstrukturierung des Wertstoffplatzes A61 beantragt. Der Wertstoffplatz A61 auf dem AUDI Werksgelände Ingolstadt wird als Bereitstellungsfläche für Abfälle bis zu Ihrer Abholung durch einen Entsorger genutzt. Im Zuge der beantragten Änderungsmaßnahme soll der derzeit am Standort Ingolstadt bereits vorhandene Wertstoffplatz A61 durch die Festlegung von Lagerungskapazitäten (Höchstgrenzen) für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle angepasst werden. Das geplante Änderungsvorhaben umfasst lediglich die Aktualisierung der Lagerungskapazitäten. Änderungen der baulichen Anlagen oder Flächen und Zuwegungen des bestehenden Wertstoffplatzes A61 sind mit dem beantragten Vorhaben nicht verbunden. Für den Betrieb hinsichtlich der zwischengelagerten Abfälle und Abfallmengen werden weiterhin die bereits vorhandenen technischen Einrichtungen des bestehenden Wertstoffplatzes verwendet. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß §§ 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 2, 4 und 5 UVPG in Verbindung mit Nr. 3.14 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Umweltamt
Stadt Ingolstadt
Immissionsschutzrecht
Rathausplatz 4
85049
Ingolstadt
Bayern
Deutschland
E-Mail: | umweltamt@ingolstadt.de |
Telefon: | +49 841 305-2542 |
Fax: | +49 841 305-2543 |
URL: | http://www.ingolstadt.de |
Datum der Entscheidung
21.04.2022