Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfah-rens für die Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen am Dunzelbach (Gewässer III. Ordnung) in der Gemarkung Siefersheim eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antragstellerin für das Vorhaben ist die Verbandsgemeinde Wöllstein, Bahnhofstraße 10, 55597 Wöllstein.

Die standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Ziffer 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass das oben genannte Vorhaben unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.

Wesentliche Gründe der Entscheidung:
Die Renaturierung des Dunzelbaches steht im Zusammenhang mit der Kanalisation des Neubaugebietes „Wehrbörder“ in der Ortsgemeinde Siefersheim. Als wasserwirtschaftli-cher Ausgleich und zur Erreichung allgemeiner wasserwirtschaftlicher Ziele ist eine be-reichsweise Renaturierung des Dunzelbaches, die Rückhaltefunktionen durch Aufwei-tungen des Gewässerbettes beinhaltet, angestrebt.
Der nördliche Teil des durch die Renaturierung betroffenen Dunzelbachabschnittes liegt im linienförmigen, schutzwürdigen Biotop „Dunzelbach und Rohrbach bei Gumbsheim“ (BK-6113-0007-2009). Die vorhandenen Großgehölze werden im Zuge der Bachrenatu-rierung geschützt und bleiben weiterhin erhalten. Die Bachaufweitungen bzw. -umlenkungen werden außerhalb des Wurzelbereiches von Gehölzen angelegt und so ausgewählt, dass keine bedeutenden Schilf- oder sonstige Vegetationsbestände beein-trächtigt bzw. entfernt werden. Beeinträchtigungen des schutzwürdigen Biotops werden durch die o.g. Ausführung vermieden.
Das Vorhaben zielt auf eine Verbesserung der vorhandenen Gewässerstruktur sowie der Lebensraumfunktionen und auf eine Bereicherung des Landschaftsbildes. Zur weiteren Aufwertung des Landschaftsbildes und zur naturnahen Gestaltung werden zusätzlich Gehölze (Hochstämme und Sträucher) gepflanzt und Wasserpflanzen in den Mulden und Aufweitungen gesetzt. Der gesamte Planungsraum wird als naturnahe Bachaue ge-staltet und somit in erheblichem Maße aufgewertet.
Die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter des UVPG sind ent-weder geringfügig oder auf die Bauzeit beschränkt (Anlage 3 Nummer 3 UVPG).

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
Kreisverwaltung Alzey-Worms

Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Postfach 1360
55221 Alzey
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: info@alzey-worms.de
Telefon: 06731 408-0
Fax: 06731 408-84444
URL: https://www.kreis-alzey-worms.eu/

Datum der Entscheidung

28.06.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2019-07-12-2724470658_umweltbekanntmachung ( 2019-07-12-2724470658_umweltbekanntmachung.php )