Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Aufgrund der Nähe des geplanten Bauvorhabens der Köpfle Alpe AG (Errichtung eines Carports, einer Empfangsstation und Lounge im Bereich der Materialbahnstation der Köpfle Alpe auf dem Grundstück Flur Nr. 53/5, Gemarkung Balderschwang, Im Wäldle 86) zum Stubenbach ist am östl-chen Ufer des Stubenbachs die Errichtung einer Uferschutzmauer notwendig. Hierfür wurde eine entsprechende wasserrechtliche Genehmigung beantragt. Auf einer Länge von ca. 50 Metern soll auf der westlichen Seite des Flurstücks 53/5, Gemarkung Balderschwang, eine Uferstützmauer mit einer Höhe von bis zu 8 Metern (gemessen ab der Ober-kante der Bachsohle) errichtet werden. Diese Uferstützmauer dient der Sicherung der geplanten Bauvorhaben (Carport, Empfangsstation und Lounge) aufgrund der Nähe zum Gewässer. Auch soll hierdurch ein Schutz der Bauwerke vor Hochwasser erreicht werden. Gemäß der hydraulischen Untersuchung des Ingenieurbüros Dr.-Ing. Koch in Kempten vom 08.02.2022 ist das gesamte Bauareal von einem hunderjährigen als auch einem extremen Hochwasserereignis geschützt. Eine Ge-fährdung besteht allerding bei Exremhochwasser, wenn die Kreisstraßenbrücke durch Schwemm-holz verklaust. Da dieser Fall durchaus möglich ist, wird eine hochwasserangepasste Bauweise empfohlen. Der Stubenbach ist im hier betreffenenden bereich ein nicht ausgebauter Wildbach. Hier ist also imemr damit zu rechnen, dass der Wildbach bei Hochwasserereignissen im Bachbett Erosionen verursacht. Sowohl Seiten- als auch Sohlerosionen sind möglich. Durch die geplante einseitige Ufersicherung entsteht grundsätzlich eine Abflussbeschleunigung bei Hochwasserabfluss. Dies verursacht erfahrungsgemäß regelmäßig eine Verschärfung der Sohlerosion. Eine Sohlerosion führt aber wieder zur Unterspülung der Uferverbauung. Somit werden grundsätzlich Maßnahmen gegen Sohlerosion notwendig. Zur besseren Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens, auf die nach dem UVPG genannten Schutzgüter, wurde ein entsprechendes Gutachten mit Prüfkatalog zur Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht durchgeführt (Herrn Dipl.-Ing. (FH) Michael Borth vom 31.05.2022). Die Art und das Ausmaß der Auswirkungen durch das geplante Vorhaben insbesondere die Größe des betroffenen Gebietes und die Anzahl der betroffenen Personen ist als gering zu bezeichnen. Ein grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen in die Umgebung ist nicht zu erwarten. Die Schwere und Komplexität durch das geplante Vorhaben ist gering. Die Wahrscheinlichkeit von negativen Auswirkungen durch das Vorhaben ist ebenfalls gering. Der voraussichtliche Zeitpunkt des Eintretens der Auswirkungen ist mit dem Beginn der Baumaßnahme gegeben. Nach Fertigstellung verändern sich die Auswirkungen hin zu nutzungsbedingten Effekten, welche dauerhaft gegeben sind. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben ist durch die Nutzung und deren Betrieb gegeben aber unerheblich. Durch die im Freigestaltungsplan und dem Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung dargestellten Planungsinhalte wurden die Möglichkeiten, die Auswirkungen wirksam zu vermindern, ausführlich dargestellt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Oberallgäu
Oberallgäuer Platz 2
87527
Sonthofen
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-oa.bayern.de |
Telefon: | +49 8321 612-0 |
Fax: | +49 8321 612-373 |
URL: | http://www.oberallgaeu.org |
Datum der Entscheidung
09.06.2022