Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Einfache Änderung Nr. 2 des Wege- und Gewässerplanes.
Im Rahmen der vorgesehenen Änderung Nr. 2 des Plans nach § 41 FlurbG werden Maßnahmen geändert, neu hinzugefügt oder entfallen. Die Maßnahmen umfassen Wegebau-, Wasserbau-, Bodenverbesserungs- und Landschaftspflegemaßnahmen. Bei den Wegebaumaßnahmen handelt es sich um Änderungen der Ausbaustandards sowie Verzicht auf die Herstellung einzelner Wege. Bei den bodenverbessernden Maßnahmen und den Wasserbaumaßnahmen erfolgen Anpassungen an die Topografie. Hinsichtlich der Landschaftspflege werden einige Anpassungen der vorgesehenen Ausgleichs- bzw. zusätzlichen Maßnahmen vorgenommen, indem z. B. besser geeignete Stellen ausgewählt werden. Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten bzw. gesetzlich geschützte Biotope sind durch die geplanten Änderungen nicht zu erwarten.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Breisgau-Hochschwarzwald
Regierungsbezirk Freiburg
Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen

79083 Freiburg i. Br.
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: flurneuordnung@lkbh.de
Telefon: 0761 2187 9540
Fax: 0761 2187 5499
URL: https://www.breisgau-hochschwarzwald.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

21.11.2019

Auslegungsinformationen

Information Verfahren ( details.html?verf=3319&county=Breisgau-Hochschwarzwald#Verfahrensbeschreibung )
Feststellung UVP mit Unterschrift ( Feststellung UVP Unterschrift.pdf )

Entscheidung

ÖB UVP ( ÖB Nichtbestehen UVP Original.pdf )