Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Einfache Änderung Nr. 2 des Wege- und Gewässerplanes.
Im Rahmen der vorgesehenen Änderung Nr. 2 des Plans nach § 41 FlurbG werden Maßnahmen geändert, neu hinzugefügt oder entfallen. Die Maßnahmen umfassen Wegebau-, Wasserbau-, Bodenverbesserungs- und Landschaftspflegemaßnahmen. Bei den Wegebaumaßnahmen handelt es sich um Änderungen der Ausbaustandards sowie Verzicht auf die Herstellung einzelner Wege. Bei den bodenverbessernden Maßnahmen und den Wasserbaumaßnahmen erfolgen Anpassungen an die Topografie. Hinsichtlich der Landschaftspflege werden einige Anpassungen der vorgesehenen Ausgleichs- bzw. zusätzlichen Maßnahmen vorgenommen, indem z. B. besser geeignete Stellen ausgewählt werden. Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten bzw. gesetzlich geschützte Biotope sind durch die geplanten Änderungen nicht zu erwarten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Breisgau-Hochschwarzwald
Regierungsbezirk Freiburg
Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen
79083
Freiburg i. Br.
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | flurneuordnung@lkbh.de |
Telefon: | 0761 2187 9540 |
Fax: | 0761 2187 5499 |
URL: | https://www.breisgau-hochschwarzwald.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
21.11.2019