Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Hegemann GmbH, Dredging beantragt, zur Gewährleistung der zukünftigen Versorgungssicherheit und auf der Grundlage aktueller Erkundungsergebnisse (Oktober 2019) zur Kiessandmächtigkeit (unterhalb der derzeitigen Abbausohle) den erweiterten Abbau in der marinen Lagerstätte Tromper Wiek II bis in eine Tiefe von -17,5 m NHN. Eine flächenhafte Erweiterung gegenüber dem bislang planfestgestellten ist nicht vorgesehen. Es handelt sich um ein Änderungsvorhaben gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG, für das die UVP-Pflicht besteht, wenn die allgemeine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Nach überschlägiger Prüfung, unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien, ist von keinen zusätzlichen oder anderen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch die geplanten Änderungen auszugehen. Im Ergebnis der Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht wird vom Bergamt Stralsund entschieden, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht sind dem beigefügten Bekanntmachungstext zu entnehmen.

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Bergamt Stralsund (BA)

Frankendamm 17
18439 Stralsund
Postfach 1138
18401 Stralsund
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: poststelle@ba.mv-regierung.de
Telefon: 0385 / 588-89000
Fax: 0385 / 588-89042
URL: https://www.bergamt-mv.de/

Datum der Entscheidung

25.11.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

TWII_ 2.PÄ_Bekanntmach_VP UVPG ( TWII_ 2.PÄ_Bekanntmach_VP UVPG.pdf )