Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 445 Werl-Nord bis Hamm-Rhynern von Bau-km 0-163,5 bis Bau-km 8+040,0

Mit Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg vom 22.12.2020 -25.04.1.11-01/11, ist der Plan des o. a. Bauvorhaben gem. § 17 Satz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und § 74 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) NRW festgestellt worden.

Der vorliegende Planfeststellungsbeschluss beinhaltet in erster Linie
• den 4-streifigen Neubau der A 445 Werl / Nord bis Hamm / Rhynern von Bau-km 0-163,50 bis Bau-km 8+040,
• den Neubau eines Autobahndreiecks im Bereich der Anschlussstelle zur A 2 in Hamm-Rhynern
• den Umbau der A 2 im Bereich der Anschlussstelle Hamm-Rhynern von Stre-cken-km 399+260 bis 401+180 in Fahrrichtung Oberhausen und von Stre-cken-km 399+280 bis 401+125 in Fahrrichtung Hannover,
• die Errichtung von Lärmschutzanlagen,
• wasserwirtschaftliche Maßnahmen,
• sowie Ausgleichs-/ Ersatzmaßnahmen im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans

einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter.

Dem Träger der Straßenbaulast wurden Auflagen erteilt.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen und Forderungen entschieden worden.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 25 - Verkehr

Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de
Telefon: 02931 82-0
URL: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

22.12.2020