Allgemeine Vorhabenbeschreibung

- Erhebliche Beeinträchtigungen können auf Grund des Umfanges und der Art des Vorhabens ausgeschlossen werden.

- Es erfolgen keine erheblichen Beeinträchtigungen auf den Naturhaushalt, da sich das Gleich-richterunterwerk in einem vorbelasteten innerstädtischen Raum befindet, in dem die Schutzgü-ter nicht hoch empfindlich gegenüber dem geplanten Ersatzneubau sind.

- Es sind keine erheblichen bau- und vorhabenbedingten Lärm- und Schadstoffemissionen zu erwarten. Bezüglich des Schutzgutes Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ist nicht von relevanten Beeinträchtigungen auszugehen.

- Die nächste Wohnbebauung schließt sich in Richtung Südwesten an das Grundstück an. Zwischen dem vorhandenen Gleichrichterunterwerk und der ersten Wohnbebauung ist ein ausreichender Abstand vorhanden. Direkt an das Vorhaben grenzt in Richtung Süden die Freifläche der Katholischen St. Mechthild Kirche an. Die Fläche wird als Garten genutzt. Bezüglich des Schutzgutes Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit sind durch das Vorhaben keine relevanten Beeinträchtigungen zu erwarten.

- Bezüglich des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ist durch den geplanten Ersatzneubau mit keinen relevanten nachteiligen Auswirkungen zu rechnen, da auf Grund der vorbelasteten innerstädtischen Lage das Arteninventar von Flora und Fauna im Untersuchungs-raum sehr stark eingeschränkt ist. Der Untersuchungsraum ist fast vollständig versiegelt und überbaut. Man findet zwischen dem Gebäude und der Einfriedung Rasenflächen. Die Umgebung wird durch unterschiedliche Nutzungen geprägt.
- Im Nahbereich des Vorhabens sind die Bodenflächen vollständig versiegelt. Für das Vorhaben wird ein Gebäude abgebrochen.

- Im Untersuchungsraum befinden sich keine Oberflächengewässer. Wegen der bestehenden Vorbelastungen, der bestehenden Versiegelungen sowie der bindigen Deckschichten kann davon ausgegangen werden, dass das Grundwasser relativ geschützt ist gegenüber dem flächenhaften Eindringen von Schadstoffen.

- Durch den Abriss und den geplanten Ersatzneubau hat das Vorhaben keine Auswirkungen auf das Klima. Auch ist der Baukörper kleiner als das Bestandsgebäude, so dass sich keine Barriere für den Luftaustausch entwickeln kann.

- Im Einwirkungsbereich des zu errichtenden Unterwerkes, der gemäß den Hinweisen zur Durchführung der 26. BImSchV in der überarbeiteten Fassung des Länderausschusses für Immissi-onsschutz vom 14. Juli 2014 mit 5 m Breite des jeweils an der Einhausung angrenzenden Streifens angegeben wird, liegen keine maßgeblichen Immissionsorte. Damit ist nicht zu erwarten, dass durch das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder verursacht werden.

- Kultur- und Sachgüter sind von diesem Vorhaben nicht betroffen.


Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht gegeben.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen-Anhalt

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Magdeburg
Planfeststellungsbehörde

An der Steinkuhle 6
391284 Magdeburg
Sachsen-Anhalt
Deutschland

E-Mail: marion.ermel@br.magdeburg.de
Telefon: 0391 540-5237
URL: http://www.magdeburg.de/

Datum der Entscheidung

23.11.2018

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP-Prüfung Umweltamt ( Gescannt-am_2023-03-15_um_11-26-08-528_Uhr.pdf )
UVP-Prüfung an Vorhabenträger (MVB) ( Gescannt-am_2023-03-14_um_12-48-07-575_Uhr-1.pdf )
Landesverwaltungsamt, Umweltverträglichkeitsprüfung ( Gescannt-am_2023-03-14_um_11-22-55-169_Uhr.pdf )