Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Breitenberg beantragt mit Schreiben vom 10.03.2020 und Änderungen vom 30.03.2021 eine gehobene Erlaubnis für das Ableiten von Grundwasser aus dem Gewinnungsgebiet Gegenbach/Rastbüchl (Quelle Gegenbach) auf Fl.Nr. 493 Gemarkung Gegenbach zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung (§ 15 Abs. 2 WHG, § 11 Abs. 2 WHG, § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG).
Beantragt wird die Erlaubnis für das Ableiten von Grundwasser mit folgendem Umfang:
Aus den Gewinnungsgebiet Gegenbach/Rastbüchl Grundwasserableitung
Maximal [l/s] 1,7
Maximal [m³/d] 149
Maximal [m³/a] 43.693

Das abgeleitete Grundwasser soll zur Trinkwasserversorgung (einschließlich Brauch- und Löschwasserbereitstellung) in Trinkwassergüte verwendet werden.
Beschreibung des Vorhabens
Für die Deckung des Wasserbedarfs der Gemeinde Breitenberg dienen die Wassergewinnungsanlagen Schönberg und Gegenbach/Rastbüchl, wobei die Versorgung in Spitzenbedarfszeiten nur als eingeschränkt bewertet werden kann. Es besteht kein leistungsfähiger Verbund mit benachbarten Wasserversorgungsanlagen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Breitenberg. Gegenstand dieses Antrags ist die weitere rechtliche Sicherung der Wasserentnahme aus dem Gewinnungsgebiet Gegenbach/Rastbüchl mit der Quelle Gegenbach. Zeitgleich mit diesem Antrag wurden für das Gewinnungsgebiet Antragsunterlagen für die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes vorgelegt.

Durch die o.g. beantragte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Ableitung von Grundwasser mit der o.g. Ableitungsmenge von 43.693 (m³/Jahr) unterfällt das Vorhaben der Nr. 13.3.3 Spalte 2 = standortbezogene Vorprüfung der Anlage 3 zum UVPG (§ 11 WHG i.V.m. § 5 Abs. 1 UVPG, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 UVPG in Verbindung mit den in der Anlage 3 genannten Kriterien zum UVPG). Im Rahmen einer standortbezogene Vorprüfung ist unter Berücksichtigung der Schutzkriterien der Anlage 3 zum UVPG festzustellen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, sofern erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind.

Gesamtergebnis:
Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass die Maßnahme nach Einschätzung des Landratsamtes Passau auf Grund überschlägiger Prüfung keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind, weil durch die Gewässerbenutzung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Passau Domplatz 11 94032 Passau

Domplatz 11
94032 Passau
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-passau.de
Telefon: +49 851 397-1
Fax: +49 851 2894
URL: http://www.landkreis-passau.de

Datum der Entscheidung

25.08.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP Vermerk für UVP-Portal Quelle I Gegenbach-Rastbüchl ( UVP Vermerk für UVP-Portal Quelle I Gegenbach-Rastbüchl.pdf )