Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine einfache Änderung des Planes nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Die Änderung Nr.6 umfasst im Wesentlichen geringfügige Änderungen / Anpassungen von Grünwegen an die neue Grundstückseinteilung. Die Gesamtkonzeption des Planes wird hierdurch nicht verändert. Die Feststellung der UVP-Pflicht (Vorprüfung) gemäß § 7 UVPG, die Artenschutz-Vorprüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG sowie die Natura 2000-Vorprüfung lassen keine erheblichen Beeinträchtigungen erwarten. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und soweit erforderlich die betroffenen Träger öffentlicher Belange, betroffene Rechtsinhaber und anerkannte Naturschutzvereine haben der Änderung zugestimmt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Schwäbisch Hall
Regierungspräsidium Stuttgart
Amt für Flurneuordnung und Vermessung
Münzstraße 1
74523
Schwäbisch Hall
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | flurneuordnung.vermessung@lrasha.de |
Telefon: | 07951/492-5500 (Zentrale) |
Fax: | 07951/492-5580 |
URL: | https://www.lrasha.de |
Datum der Entscheidung
31.01.2022