Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine einfache Änderung des Planes nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Die Änderung Nr.6 umfasst im Wesentlichen geringfügige Änderungen / Anpassungen von Grünwegen an die neue Grundstückseinteilung. Die Gesamtkonzeption des Planes wird hierdurch nicht verändert. Die Feststellung der UVP-Pflicht (Vorprüfung) gemäß § 7 UVPG, die Artenschutz-Vorprüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG sowie die Natura 2000-Vorprüfung lassen keine erheblichen Beeinträchtigungen erwarten. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und soweit erforderlich die betroffenen Träger öffentlicher Belange, betroffene Rechtsinhaber und anerkannte Naturschutzvereine haben der Änderung zugestimmt.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Schwäbisch Hall
Regierungspräsidium Stuttgart
Amt für Flurneuordnung und Vermessung

Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: flurneuordnung.vermessung@lrasha.de
Telefon: 07951/492-5500 (Zentrale)
Fax: 07951/492-5580
URL: https://www.lrasha.de

Datum der Entscheidung

31.01.2022