Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Memmingerberg beantragte mit Planunterlagen vom Dezember 2018 die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Errichtung einer Brücke über den Haienbach bei Grundstück Fl.Nr. 1359/2 der Gemarkung Memmingerberg.

Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Unterallgäu

Bad Wörishofer Str. 33
87719 Mindelheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra.unterallgaeu.de
Telefon: +49 8261 995-0
Fax: +49 8261 995-333
URL: http://www.unterallgaeu.de

Datum der Entscheidung

11.02.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

19-02-11 Bek ( 19-02-11 Bek.pdf )