Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Agrarbetrieb BEHR Gemüse-Garten GmbH, Am Hag`n Böken 1, in 19258 Gresse, hat einen Antrag auf Zutagefördern von Grundwasser aus einem Bohrbrunnen zur Beregnung von landwirtschaftlichen Kulturen auf einer Fläche von ca. 111 ha gestellt: Gemarkung Flur Flurstück max. Entnahmemenge Brunnen Horst 01/2020 Horst 3 41 208. 000 m³/a Der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer Nr. 13.3.2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend für die Einschätzung waren die Nutzungs- und Schutzkriterien in den Einzugsgebieten. Im vorgelegten Hydrogeologischen Gutachten wurden unter Berücksichtigung vorhandener Entnahmen die Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel und die Einzugsgebiete ermittelt. Innerhalb des potentiell vorhandenen Gesamteinzugsgebietes des Brunnens ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand das nutzbare Grundwasserdargebot für die Grundwasserentnahme in der beantragten Menge nachweislich vorhanden. Die Förderung erfolgt aus dem vierten gut geschützten Grundwasserleiter. Es besteht für den Grundwasserkörper bzw. für das Bilanzgebiet kein Risiko einer mengenmäßigen Gefährdung durch hohe Entnahmen. Der Nutzungsgrad innerhalb des Bilanzgebietes beträgt ca. 27,7 %. Weiterhin ist eine Beeinflussung des oberflächennahen Boden- und Schichtenwasserhaushaltes und somit der tangierenden grundwasserabhängigen Ökosysteme, Biotope und des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes, nicht zu erwarten. Die geplante Beregnung führt zudem zu einer Verbesserung des oberflächennahen Bodenwasserhaushaltes im Bereich der an die Beregnungsflächen angrenzenden naturnahen Feldhecken. Es sind keine Beeinträchtigungen des von dem Brunnen ca. 130 m westlich gelegenen Oberflächengewässers, Schwanheider Mühlenbach, sowie der angrenzenden Niederung Stecknitz/Delvenau und dem hier verlaufenden Brückengraben, zu erwarten. Eine Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers und der oberirdischen Gewässer durch die Grundwasserentnahme hinsichtlich quantitativer und qualitativer Form, ist nicht zu erwarten (§§ 27, 47 WHG). Die geplante Maßnahme steht dem Verschlechterungsverbot der Wasserkörper gemäß Wasserrahmenrichtlinie nicht entgegen. Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert. Somit stehen der Erteilung der beantragten wasserrechtlichen Erlaubnis aus fachtechnischer Sicht keine Bedenken entgegen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP)
19092
Schwerin
Postfach 160220
160220 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-lup.de |
Datum der Entscheidung
10.02.2022