Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Am 23. März 2021 stellte die Fa. Wolff & Müller Quarzsande GmbH, Am Kieswerk 2, 04932 Röderland OT Haida, im Hinblick auf eine nachhaltige Rohstoffgewinnung einen Antrag auf Tiefenbaggerung des Deutschewühlsees (Angleichung der Sohltiefe an die hydrogeologischen Gegebenheiten). Am 23.03.2022 wurde der Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie nachgereicht. Die betreffenden Grundstücke befinden sich zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens im Eigentum der Fa. Wolff & Müller Quarzsande GmbH. Die Rohstoffgewinnung im Bereich der Gewanne „Deutschewühl“ erfolgt auf Grundlage folgender öffentlich-rechtlicher Zulassungen: - Umgestaltung/Erweiterung von Wasserflächen im Zuge des Kiesabbaus Deutschewühl Planfeststellungsbeschluss vom 11.10.1972 (Az. 406-36 Sp 41/72) Genehmigungsbescheid vom 29.07.1983 (Az. 566-202 Sp 41/72) Planfeststellungsbeschluss vom 04.04.1990 (Az. 566-201 Sp 41/72) - Verbindung der Gewässer „Deutschewühl“ und „Elendherbergwühl“ Genehmigungsbescheid vom 11.12.2001 (Az. 251/Bo) i.V.m. dem 1., 2. und 3. Änderungsbescheid - Westliche Erweiterung der Rohstoffgewinnung „Deutschewühl“ Planfeststellungsbeschluss vom 17.05.2011 (Az. 251/Bö – Ks 01/11) Gemäß Nebenbestimmung 3.10 der Planfeststellung vom 04.04.1990 ist die Abbautiefe auf 16,0m unter Geländeoberkante begrenzt (= 78,50m +NN). Auf Grundlage amtlicher Höhendaten kann die ursprüngliche Geländeoberkante mit ca. 94,50m +NN angenommen werden. Bei den öffentlich-rechtlichen Zulassungen vom 11.12.2001 und vom 17.05.2011 ist die Abbautiefe auf 20m unter Geländeoberkante festgelegt (= 74,50m +NN). Darüber hinaus ist festgesetzt, dass die das 2. Grundwasserstockwerk nach oben abschließende Lettenschicht nicht durchbrochen werden darf. Mit dem Änderungsantrag soll im gesamten Kiesgewinnungsgebiet Deutschewühlsee durch Sohlangleichung und Vertiefung bis zur Basis des oberen Kieslagers eine einheitliche Abbautiefe erreicht werden (insgesamt 24,0 m, entspricht 70,50 m ü NN). Bei der beantragten Tieferbaggerung handelt es sich um einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 WHG und um die Änderung eines Vorhabens, für das im Rahmen der Planfeststellungen vom 04.04.1990 und vom 17.11.2011 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
Stadtverwaltung Speyer

Maximilianstraße 100
67346 Speyer
Postfach 1980
67329 Speyer
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle@stadt-speyer.de
Telefon: 06232 14-0
Fax: 06232 14-2458
URL: https://www.speyer.de

Datum der Entscheidung

24.08.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung, Tiefenbaggerung Deutschewühlsee ( Bekanntmachung, Tiefenbaggerung Deutschewühlsee.docx )