Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Regionaler Geschäftsbereich Verden, Bgm.-Münchmeyer-Str. 10, 27283 Verden (Aller) hat für das o. g. Verkehrsvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem FStrG in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des VwVfG bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 51 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG. Die Vorhabenträgerin hat das Entfallen der UVP-Vorprüfung beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung und die direkte Durchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung sind zweckmäßig. Es wird daher ohne Durchführung einer UVP-Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Diese Entscheidung ist nicht selbständig anfechtbar. Die vorliegende Planung umfasst den Neubau der Autobahnanschlussstelle Achim-West im Zuge der Bundesautobahn 27 bei km 55. Die Anschlussstelle wird als diagonales halbes Kleeblatt mit Ausfahrt nach dem Kreuzungsbauwerk ausgebildet. Die Ein- und Ausfahrrampen erhalten einstreifige Querschnitte. Die geplante Anschlussstelle wird über einen Zubringer an eine neue Querverbindung zwischen Achim und Bremen (Verlängerung Theodor-Barth-Straße bis zur L 158 / Bremer Straße) angeschlossen. Der Zubringer zur Anschlussstelle Achim-West und die Verlängerung der Theodor-Barth-Straße sind nicht Bestandteile dieses Verfahrens, sondern werden in einem gesonderten Planfeststellungsverfahren behandelt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
11.11.2020 - 10.12.2020