Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Fa. Schmitz Wiedmühle GmbH beantragt die Rodung und Änderung in eine andere Bodennutzungsart zur Fortführung des Quarzkiestagebau „Grube Barbara“ in der Gemarkung Ockenfels auf einer Fläche von 2,2 ha Größe. Grundlage: Hauptbetriebsplanzulassung vom 31.05.2022 Grundlage: Rahmenbetriebsplanzulassung vom 05.10.2001, verlängert 30.12.2015 bis 2030 Die Zuständigkeit der Unteren Forstbehörde ergibt sich aus § 14 LWaldG, da es sich bei der Waldumwandlung um einen Genehmigungstatbestand nach LWaldG handelt. Gemäß Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende forstliche Vorhaben – Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 1 ha bis weniger als 5 ha Wald - einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des UVPG. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Das Forstamt Dierdorf stellt fest, dass keine Schutzgebiete entsprechend der Anlage 3 Ziffern 2.3.1 bis 2.3.11 des UVPG betroffen sind. Aufgrund der ermittelten Projektwirkungen aus der Dokumentation und den Fach-Stellungnahmen der berührten Behörden wird deutlich, dass durch das beantragte forstliche Vorhaben – der temporären Rodung der beantragten Fläche in der genehmigten Erweiterungsfläche des Quarzkiestagebaues in der Grube „Barbara“ in der Gemarkung Ockenfels keine erheblichen und nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse besteht kein Erfordernis, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung für das Rodungsvorhaben des Antragstellers durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
MUEEF, Landesforsten
Klimaschutzministerium (MKUEM)
Forstamt Dierdorf
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | Forstamt.Dierdorf@wald-rlp.de |
Datum der Entscheidung
29.08.2022