Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein hat der Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG, Elbuferstr. 82, 21502 Geesthacht, die Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerkes Krümmel gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.07.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.12.2022 (BGBl. I S. 2153), erteilt. Gemäß § 20 Abs. 2 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) i. d. F. vom 03.02.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 04.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344), sowie in Anwendung der § 15 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 17 sowie § 4 Abs. 1 in der vor dem 16. Mai 2017 geltenden Fassung der AtVfV werden der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung als Anlage öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Bekanntmachung ersetzt in Anwendung des § 17 Abs. 3 Satz 3 AtVfV a. F. die Zustellung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben. Der Bescheid enthält Auflagen und Hinweise. Je eine Ausfertigung des gesamten Bescheides liegt in der Zeit vom 16.07.2024 bis einschließlich 30.07.2024 während der Dienststunden - im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Dienstgebäude Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel, Pförtnerloge, montags bis freitags von 08:30 bis 15:00 Uhr, und - bei der Stadtverwaltung Geesthacht, Rathaus, Markt 15, 21502 Geesthacht, Raum 407b, mit den Öffnungszeiten Montag, Mittwoch, Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 18:30 Uhr zur Einsichtnahme aus. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel, schriftlich angefordert werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN–SH)
MEKUN Abt. V 3 (Technischer Umweltschutz, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz)
Adolf-Westphal-Str. 4
24114
Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | Genehmigungsverfahren.KKW@mekun.landsh.de |
Telefon: | 0431-988-0 |
URL: | http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
20.06.2024