Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Donaukraftwerk Jochenstein AG hat mit Datum vom 04.09.2012 für das Vorhaben Energiespeicher Riedl die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 68 WHG (i.V.m. Art. 72 ff BayVwVfG) beantragt. Dieser war bereits Gegenstand einer öffentlichen Auslegung im Jahr 2016, in deren Zusammenhang bereits Stellungnahmen abgegeben werden konnten und abgegeben wurden. Mit Datum vom 20.06.2022 wurden überarbeitete Planunterlagen vorgelegt. Die Ergänzungen/Änderungen sind mit blauer Farbe gekennzeichnet. Im Wesentlichen lassen sich die seit 2016 vorgenommenen Änderungen und Aktualisierungen wie folgt beschreiben: Das Vorhaben, insbesondere die baulichen Anlagen, die Anlagentechnik, das Betriebskonzept und die anlagebedingten dauerhaften Flächeninanspruchnahmen, ist gegenüber dem Planungsstand zur öffentlichen Auslegung 2016 unverändert. Die Antragsunterlagen zum Vorhaben wurden jedoch in den vergangenen Jahren wegen Nachforderungen der Fachbehörden, zur Aktualisierung der Datengrundlagen und wegen Änderungen der rechtlichen bzw. fachlichen Anforderungen aktualisiert. Diese ergänzenden Planunterlagen umfassen insbesondere neue immissionsschutzfachliche Prognosen, aber auch sonstige Aktualisierungen. Die Struktur der Antragsunterlagen wurde gegenüber der Fassung der öffentlichen Auslegung im Jahr 2016 grundsätzlich beibehalten und nur im Einzelfall angepasst oder ergänzt. Eine Übersicht über entfallene, neue oder aktualisierte Antragsunterlagen gibt das in den Antragsunterlagen enthaltene Dokumentenverzeichnis. Neue oder aktualisierte Antragsunterlagen der Papierfassung sind zusätzlich am Ordnerrücken und am jeweiligen Registerblatt blau markiert. Die nunmehr veröffentlichten und ausgelegten geänderten Unterlagen enthalten insbesondere die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß UVPG. Darunter sind insbesondere folgende aktualisierte bzw. neu erstellte Gutachten: - Immissionsschutzfachliche Prognosen - UVP-Bericht - Artenschutzrechtliche Fachgutachten - FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen (FFH-VU) - Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP). Hinweis: Es werden auch die nicht geänderten Unterlagen ausgelegt. Gegenstand der ergänzenden Öffentlichkeitsbeteiligung sind jedoch nur die geänderten Antragsunterlagen. Die bisher im Verfahren abgegebenen entscheidungserheblichen fachbehördlichen Stellungnahmen werden mit den Planunterlagen ausgelegt, § 19 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 Nr. 2 UVPG. Zu der geänderten Planung werden die Fachstellen erneut beteiligt. Da es sich um wesentlich geänderte und ergänzte Antragsunterlagen handelt, erfolgt eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Öffentlichkeit wird hiermit unterrichtet, dass die Planunterlagen einen UVP-Bericht enthalten, § 19 Abs. 1 Nr. 5 UVPG. Das Vorhaben wird auf Antrag der Trägerin des Vorhabens nach § 5 Abs.1 Nr. 1 / § 7 Abs. 3 / § 9 Abs. 4 UVPG einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Trägerin des Vorhabens hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG beantragt. Die Anhörungs-/Planfeststellungsbehörde hat das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet, da das Vorhaben nach ihrer Einschätzung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG besteht unter diesen Vo-raussetzungen die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne vorherige Durchführung einer Vorprüfung. Eine grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Republik Österreich nach den §§ 55 f UVPG wird durchgeführt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Passau Domplatz 11 94032 Passau
Domplatz 11
94032
Passau
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-passau.de |
Telefon: | +49 851 397-1 |
Fax: | +49 851 2894 |
URL: | http://www.landkreis-passau.de |
Verfahrensschritte
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
27.10.2023 - 27.10.2023
Informationen zum Erörterungstermin
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
24.10.2023 - 25.10.2023
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
12.07.2022 - 11.08.2022