Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V. beantragte beim Staatsbetrieb Sachsenforst als obere Forstbehörde mit Schreiben vom 22. August 2019 gemäß § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 45 Absatz 6 SächsWaldG eine Entscheidung über die dauerhafte Umwandlung von Wald zur Errichtung eines neuen Rechenzentrums und eines Bürogebäudes auf dem Gelände zwischen Straße L und Otto-Hahn-Straße.

Das Vorhaben liegt auf dem Flurstück 67/18 der Gemarkung Rossendorf. Für die Errichtung der Gebäude werden insgesamt 7.600 m² Wald dauerhaft umgewandelt.

Damit ist ein Verfahren eröffnet, in dem gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durch den Staatsbetrieb Sachsenforst als obere Forstbehörde festzustellen war, ob für die Waldumwandlung eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Wegen der Überschreitung des Schwellenwertes in der Nummer 17.2.3 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgte eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls. Nach § 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung wird die standortbezogene Vorprüfung als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. Die erste Prüfungsstufe hat ergeben, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Nummer 2.3 der Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Damit hat sich die Pflicht zur Durchführung der zweiten Prüfungsstufe gemäß § 7 Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erübrigt.

Die Feststellung über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung).

Die entscheidungserheblichen Unterlagen sind gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 25 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist, bei dem Staatsbetrieb Sachsenforst, Bonnewitzer Straße 34, 01796 Pirna OT Graupa zugänglich.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Staatsbetrieb Sachsenforst
Abteilung Obere Forst- und Jagdbehörde, Naturschutz im Wald; Referat Obere Forst- und Jagdbehörde

Bonnewitzer Straße 34
01796 Pirna OT Graupa
Sachsen
Deutschland

E-Mail: Poststelle.sbs@smul.sachsen.de
Telefon: 03501 / 542 101
Fax: 03501 / 542 213
URL: https://www.sbs.sachsen.de/

Datum der Entscheidung

29.01.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

8514-40-24 HZDR Rechenzentrum -Veröffentlichung Vorprüfung ( 8514-40-24 HZDR Rechenzentrum -Veröffentlichung Vorprüfung.pdf )