Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Tiefbauverwaltung des Landkreises Unterallgäu beantragte mit Schreiben vom 02.02.2023 und Planunterlagen des Ingenieurbüros WipflerPLAN vom 05.08.2022 die Erteilung einer Anlagengenehmigung nach Art. 20 BayWG für den Neubau der Rothbrücke (Fl.Nr. 402 der Gemarkung Niederrieden). Die Roth ist im Vorhabensbereich ein Gewässer III. Ordnung ohne Anlagengenehmigungspflicht. Die Erteilung einer Anlagengenehmigung für das Vorhaben ist somit nicht erforderlich.
Laut den Planunterlagen erfolgt durch die Baumaßnahme jedoch eine wesentliche Veränderung der Ufer der Roth durch den Einbau von Wassersteinen. Daher stellt die geplante Maßnahme einen Gewässerausbau dar, für den eine Plangenehmigung erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Unterallgäu
Wasserrecht
Bad Wörishofer Str. 33
87719
Mindelheim
Bayern
Deutschland
E-Mail: | wasserrecht@lra.unterallgaeu.de |
Telefon: | +49 8261 995-0 |
Fax: | +49 8261 995-333 |
URL: | http://www.unterallgaeu.de |
Datum der Entscheidung
12.04.2023