Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Bezirksregierung Münster – Dezernat 33.7, plant Maßnahmen, die agrarstrukturelle Nachteile durch den Bau der Osttangente mildern. (Az. 33.7-4 1102) Es ist geplant, • den Zuschnitt einer Kompensationsfläche (Extensivgrünland) zu verändern, • geplante Wege, die noch nicht gebaut wurden, aufzuheben, und teilweise in Extensivgrünland umzuwandeln, • eine Überfahrt auf einem vorhandenen Bahndamm anzulegen, • die Lage und Befestigungsart eines geplanten Weges, zu verändern und ein Feldgehölz anzulegen, • einen vorhandenen Feldweg aufzuheben, • einen vorhandenen Graben teilweise zu verrohren und den verbleibenden Abschnitt aufzuwerten, • die Lage einer geplanten Obstwiese und zugehöriger Steinkauzbrutröhren zu verändern, • eine Hecke umzuwandeln und zur Kompensation eine Hecke neu anzulegen. Die Flurbereinigungsbehörde hat eine Vorprüfung gemäß § 5, Abs. 2 UVPG durchgeführt und stellt mit Datum vom 06.03.2023 fest, dass keine UVP-Pflicht für den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen im Flurbereinigungsverfahren Ahlen Osttangente besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Münster
Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung/Bodenordnung
Domplatz 1 -3
48143
Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | dez33@brms.nrw.de |
Telefon: | 0251 411-0 |
Datum der Entscheidung
06.03.2023