Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Energieanlagen Frank Bündig GmbH, Mendener Weg 3 in 04736 Waldheim, beantragte mit Datum vom 9. Juni 2022 gemäß § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vor-gänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert am 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert am 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799), und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 169 Metern und einem Rotordurchmesser von 162 Metern am Standort 08451 Crimmitschau, Gemarkung Mannichswalde, Flurstücke 476, 475, 474, 477 und 473. Am Vorhabenstandort befinden sich gegenwärtig keine Windenergieanlagen. Damit sind bei der Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit vier Windenergieanlagen zu berücksichtigen. Für das Vorhaben ist daher eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.6.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG durchzuführen. Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Dabei war in der ersten Stufe zu prüfen, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Der Standort des Vorhabens befindet sich in keinem Europäischen Schutzgebiet, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet, Nationalpark oder Biosphärenreservat. Das nächste Schutzgebiet nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) ist mit zwei Teilabschnitten das FFH-Gebiet „Bachtäler im Oberen Pleißeland“. Der erste Teilabschnitt „Bachtäler im Oberen Pleißeland-Koberbach“ befindet sich ca. 3,1 km südlich des geplanten Standortes. Das Teil-gebiet „Sahngebiet“ befindet sich ca. 4,0 km östlich. Das Naturschutzgebiet „Brandrübeler Moor“ befindet sich in einer Entfernung von ca. 3,6 km nordöstlich. Weiterhin beginnt ca. 1,6 km südlich das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Koberbachgrund“, 2,9 km östlich das LSG „Sahngebiet“ und ca. 4,4 km nördlich das LSG „Sprottetal“. Beeinträchtigungen durch Umweltauswirkungen des Vorhabens, die die besondere Empfindlichkeit oder Schutzziele dieser Gebiete betreffen, sind jedoch nicht zu erwarten. Auswirkungen auf umliegende gesetzlich geschützte Biotope können ausgeschlossen werden. Ebenso sind am Vorhabenstandort keine Wasserschutzgebiete nach § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 WHG sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG ausgewiesen. Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind, Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte und Denkmäler befinden sich ebenfalls nicht in der Umgebung des Standortes. Die erste Stufe der standortbezogenen Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat ergeben, dass am Vorhabenstandort keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen und damit keine weitere Prüfung erforderlich ist. Für das beantragte Vorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Zwickau nicht selbstständig anfechtbar ist. Zwickau, den 5. Januar 2024
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Zwickau
Zwickau
Postfach PF 10 01 76
08067 Zwickau
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | umwelt@landkreis-zwickau.de |
URL: | https://www.landkreis-zwickau.de/ |
Datum der Entscheidung
05.01.2024