Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG zur Feststellung der UVP-Pflicht - Bekanntgabe gemäß § 5 Absatz 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) -

Die Firma Pfalzwerke Aktiengesellschaft beabsichtigt, am Standort Hansenhain 2a in 68526 Ladenburg eine Heizzentrale „Ladenburg-Kurzgewann“ zu errichten und zu betreiben.
Sie beabsichtigt
- die Errichtung und den Betrieb einer Heizzentrale mit 2 BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 1,03 MW und 1,55 MW. Die BHKW werden jeweils mit Erdgas betrieben.
- Des Weiteren werden zwei Heizkessel mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 0,67 MW bzw. 1,11 MW errichtet und betrieben. Auch die Heizkessel werden jeweils mit Erdgas betrieben.
Die Energiezentrale dient der Nahwärmeversorgung des Wohngebietes „Ladenburg-Kurzgewann“.

Dieses Vorhaben ist gemäß Nummer 1.2.3.2 V des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig.
Die Anlage fällt nach § 1 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. der Anlage 1 Nr. 1.2.3.2 Spalte 2 in den Anwendungsbereich des UVPG. Für das Vorhaben ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 5 UVPG vorgesehen. Diese Vorprüfung wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) durchgeführt und hat Folgendes ergeben:
Von dem Vorhaben sind nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nr. 2 UVPG aufgeführten Schutzkriterien und der örtlichen Gegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Die am nordöstlichen Rand des Grundstücks vorhandene Feldhecke entspricht den fachlichen Kriterien einer gesetzlich geschützten Feldhecke, d.h. eines nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 33 NatSchG gesetzlich geschützten Biotops. Die Feldhecke wird daher dauerhaft erhalten und gepflegt. Die artenschutzrechtlichen Belange wurden bereits im Rahmen der Anhörung Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zum Gebiet „Nordstadt-Kurzgewann“
abgearbeitet. Somit besteht keine nochmalige Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll deshalb unterbleiben.
Gemäß § 5 Absatz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

Heidelberg, den 20.04.2020

gez. Krause

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Rhein-Neckar-Kreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz

Kurfürsten-Anlage 38 - 40
69115 Heidelberg
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: gewerbeaufsicht-und-umweltschutz@rhein-neckar-kreis.de
Telefon: 06221 522-2151
Fax: 06221 522-1273
URL: http://www.rhein-neckar-kreis.de

Datum der Entscheidung

20.04.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVPG_Vorprüfung_Ladenburg_Pfalzwerke_Heizzentrale_Veröffentlichung ( UVPG_Vorprüfung_Ladenburg_Pfalzwerke_Heizzentrale_Veröffentlichung.pdf )