Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG zur Feststellung der UVP-Pflicht - Bekanntgabe gemäß § 5 Absatz 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) -
Die Firma Pfalzwerke Aktiengesellschaft beabsichtigt, am Standort Hansenhain 2a in 68526 Ladenburg eine Heizzentrale „Ladenburg-Kurzgewann“ zu errichten und zu betreiben.
Sie beabsichtigt
- die Errichtung und den Betrieb einer Heizzentrale mit 2 BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 1,03 MW und 1,55 MW. Die BHKW werden jeweils mit Erdgas betrieben.
- Des Weiteren werden zwei Heizkessel mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 0,67 MW bzw. 1,11 MW errichtet und betrieben. Auch die Heizkessel werden jeweils mit Erdgas betrieben.
Die Energiezentrale dient der Nahwärmeversorgung des Wohngebietes „Ladenburg-Kurzgewann“.
Dieses Vorhaben ist gemäß Nummer 1.2.3.2 V des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig.
Die Anlage fällt nach § 1 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. der Anlage 1 Nr. 1.2.3.2 Spalte 2 in den Anwendungsbereich des UVPG. Für das Vorhaben ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 5 UVPG vorgesehen. Diese Vorprüfung wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) durchgeführt und hat Folgendes ergeben:
Von dem Vorhaben sind nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nr. 2 UVPG aufgeführten Schutzkriterien und der örtlichen Gegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Die am nordöstlichen Rand des Grundstücks vorhandene Feldhecke entspricht den fachlichen Kriterien einer gesetzlich geschützten Feldhecke, d.h. eines nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 33 NatSchG gesetzlich geschützten Biotops. Die Feldhecke wird daher dauerhaft erhalten und gepflegt. Die artenschutzrechtlichen Belange wurden bereits im Rahmen der Anhörung Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zum Gebiet „Nordstadt-Kurzgewann“
abgearbeitet. Somit besteht keine nochmalige Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll deshalb unterbleiben.
Gemäß § 5 Absatz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Heidelberg, den 20.04.2020
gez. Krause
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Rhein-Neckar-Kreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
69115
Heidelberg
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | gewerbeaufsicht-und-umweltschutz@rhein-neckar-kreis.de |
Telefon: | 06221 522-2151 |
Fax: | 06221 522-1273 |
URL: | http://www.rhein-neckar-kreis.de |
Datum der Entscheidung
20.04.2020