Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. entscheidet über den Antrag der Stadt Neumarkt i.d.OPf. Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., auf Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Reiterbach, Zulaufbach zum Maierbach, Stadtteil Pölling, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1141, 1149, 1155 – 1159, 1162 und 1274 der Gemarkung Pölling, Stadt Neumarkt i.d.OPf..
Das Vorhaben der Stadt Neumarkt i.d.OPf. stellt ein Vorhaben dar, für welches die UVP-Pflichtigkeit anhand einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 zum UVPG zu prüfen war.
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. beabsichtigt nach einer Reihe von schadbringenden Hochwasserereignissen (vor allem in den 80er und 90er Jahren) schrittweise Hochwasserverbesserungsmaßnahmen in Form von Rückhaltebecken durchzuführen. Die Planung des Hochwasserrückhaltebeckens besteht aus großflächigen Abgrabungen der Aufschüttungen und des Bodenprofils. Die Sohle des Beckens wird tiefergelegt als die derzeitige Weihersohle ist, um ein größtmögliches Rückhalte-Volumen im Hochwasserfall zu erlangen. Der Auebereich bzw. der Talraum des Baches wird aufgeweitet. Dazu wird auch ein asphaltierter Wirtschaftsweg zurück gebaut. Das Becken wird mit entsprechenden Böschungen umfasst. In der Beckensohle wird eine Absetzmulde profiliert. Der Reiterbach wird naturnah gestaltet und an der Sedimentmulde vorbeigeleitet, sodass bei normalen Abflussbedingungen kein Rückstau entsteht. Mit dem Vorhaben kann der erforderliche Nutzinhalt für ein „100-jährliches Niederschlagsereignis“ einschl. Klimaänderungszuschlag realisiert werden. Die Örtlichkeit erlaubt ein Rückhaltevolumen bis 19.300 Kubikmeter.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz
SG 42 - Wasserrecht
Nürnberger Str. 1
92318
Neumarkt in der Oberpfalz
Bayern
Deutschland
E-Mail: | landratsamt@landkreis-neumarkt.de |
Telefon: | +49 9181 470-191 |
Fax: | +49 9181 470-6691 |
URL: | http://www.landkreis-neumarkt.de |
Datum der Entscheidung
22.01.2020