Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Schüssler Construction & Engineering GmbH & Co. OHG hat beim Landrat des Kreises Düren die Erteilung eines Vorbescheides gemäß § 5 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen für das Land Nordrhein-Westfalen (Abgrabungsgesetz NRW – AbgrG) für eine Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies, Sand und Lehm in der Stadt Jülich beantragt. Das geplante Vorhaben in der Gemarkung Welldorf, Flur 14, Flur-stücke 4 und 114, umfasst eine Fläche von 8,00 ha.


Im Verfahren zur Genehmigung der Abgrabung wurde eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgenommen.
Für dieses Änderungsvorhaben ist nach § 9 UVPG in Verbindung mit Ziffer 10 b) der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles vorgesehen.
Hierbei ist zu prüfen, ob die Änderung nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG NRW aufgeführten Kriterien zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Düren
Umweltamt

Bismarckstr. 16
52351 Düren
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: amt66@kreis-dueren.de
Telefon: 02421/ 2210-66005
Fax: 02421/2210-66990
URL: www.kreis-dueren.de

Datum der Entscheidung

14.11.2023