Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser zum Betrieb eines Brauchwasserbrunnens auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2585/0 der Gemeinde und Gemarkung Strahlungen. Beschränkte Erlaubnis gem. § 10 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. Art. 15 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG). Der Unternehmensträger beantragte mit Schreiben vom 10.03.2022 die wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brauchwasserbrunnen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2585/0 der Gemarkung Strahlungen. Das entnommene Wasser soll ausschließlich zur Betriebswasserversorgung verwendet werden. Für diese Maßnahme war nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBI. I S. 540), i. V. m. Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Umweltamt
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Reichert, Linda, Frau
Spörleinstr. 11
97616
Bad Neustadt an der Saale
Bayern
Deutschland
E-Mail: | linda.reichert@rhoen-grabfeld.de |
Telefon: | +49 9771 94-346 |
Fax: | +49 9771 94-81 346 |
URL: | http://www.rhoen-grabfeld.de |
Datum der Entscheidung
11.05.2022