Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Es erfolgen keine erheblichen Beeinträchtigungen auf den Naturhaushalt und auf den Menschen, da sich das Gleichrichterunterwerk in einem vorbelasteten innerstädtischen Raum be-findet, in dem die Schutzgüter nicht hoch empfindlich gegenüber dem geplanten Ersatzneubau sind.

- Es sind keine erheblichen bau- und vorhabenbedingten Lärm- und Schadstoffemissionen zu erwarten. Bezüglich des Schutzgutes Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ist nicht von relevanten Beeinträchtigungen auszugehen.

- Der Standort des Gleichrichterunterwerkes liegt innerhalb eines dicht besiedelten Stadtteiles. In der Umgebung des Standortes dominiert die Wohnnutzung. Nördlich und südlich des Vorhabens stehen auf der Ostseite der Liebermannstraße weitere Wohngebäude.

- Auf Grund der vorbelasteten innerstädtischen Lage ist das Arteninventar von Flora und Fauna sehr stark eingeschränkt. Der Untersuchungsraum ist vollständig versiegelt und überbaut. Zwi-schen dem Gebäude und der Einfriedung sind Rasenflächen und befestigte Erschließungswege vorhanden.

- Bezüglich des Schutzgutes Boden sind die Bodenflächen vollständig versiegelt. In der näheren Umgebung des Vorhabens sind nur gestörte Bodenverhältnisse anzutreffen.

- Durch den Abriss und den geplanten Ersatzneubau hat das Vorhaben keine Auswirkungen auf das Klima. Auch ist der Baukörper kleiner als das Bestandsgebäude, so dass sich keine Barriere für den Luftaustausch entwickeln kann.

- Im Untersuchungsraum befinden sich keine Oberflächengewässer. Wegen der bestehenden Vorbelastungen, der bestehenden Versiegelungen sowie der bindenden Deckschichten ist da-von auszugehen, dass das Grundwasser relativ geschützt ist gegenüber dem flächenhaften Eindringen von Schadstoffen.

- Im Einwirkungsbereich des zu errichtenden Unterwerkes, der gemäß den Hinweisen zur Durch-führung der 26. BImSchV in der überarbeiteten Fassung des Länderausschusses für Immissi-onsschutz vom 14. Juli 2014 mit 5 m Breite des jeweils an der Einhausung angrenzenden Streifens angegeben wird, liegen keine maßgeblichen Immissionsorte. Damit ist nicht zu erwarten, dass durch das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder verursacht werden.

- Kultur- und Sachgüter sind von diesem Vorhaben nicht betroffen.
Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht gegeben.
Das Gleichrichterunterwerk wird an dem Standort eines vorhandenen Gebäudes errichtet.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen-Anhalt

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Magdeburg
Planfeststellungsbehörde

An der Steinkuhle 6
391284 Magdeburg
Sachsen-Anhalt
Deutschland

E-Mail: marion.ermel@br.magdeburg.de
Telefon: 0391 540-5237
URL: http://www.magdeburg.de/

Datum der Entscheidung

23.11.2018

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Landesverwaltungsamt, Referat Umweltverträglichkeitsprüfung ( Gescannt-am_2023-03-14_um_11-22-55-169_Uhr.pdf )
UVP Vorhabenträger (MVB) ( Gescannt-am_2023-03-14_um_12-48-07-575_Uhr.pdf )
UVP, Umweltamt ( Gescannt-am_2023-03-15_um_12-39-25-397_Uhr.pdf )