Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 18.12.2018, beantragt die Gemeinde Seefeld die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Ufersicherung des Mühlbachs im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 141/11, Gemarkung Oberalting-Seefeld, Gemeinde Seefeld. Für das Vorhaben wurde anhand einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (gemäß §§ 4, 7 UVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG) festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ausschlaggebend für das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung ist, dass der Umgriff der Maßnahme räumlich klein ist.. Die Beseitigung der Uferbefestigung ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht. Nach § 5 Absatz 2 UVPG wird dieses Ergebnis hiermit bekannt gemacht. Die Feststellung über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Untere Wasserbehörde
Landratsamt Starnberg
Küspert, Martin, Herr
Strandbadstr. 2
82319
Starnberg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | martin.kuespert@lra-starnberg.de |
Telefon: | +49 8151 148-77367 |
Fax: | +49 8151 148-11367 |
URL: | http://www.landkreis-starnberg.de |
Datum der Entscheidung
26.04.2022