Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Schreiben vom 18.12.2018, beantragt die Gemeinde Seefeld die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Ufersicherung des Mühlbachs im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 141/11, Gemarkung Oberalting-Seefeld, Gemeinde Seefeld. Für das Vorhaben wurde anhand einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (gemäß §§ 4, 7 UVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG) festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ausschlaggebend für das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung ist, dass der Umgriff der Maßnahme räumlich klein ist.. Die Beseitigung der Uferbefestigung ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht. Nach § 5 Absatz 2 UVPG wird dieses Ergebnis hiermit bekannt gemacht. Die Feststellung über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Untere Wasserbehörde
Landratsamt Starnberg
Küspert, Martin, Herr

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Bayern
Deutschland

E-Mail: martin.kuespert@lra-starnberg.de
Telefon: +49 8151 148-77367
Fax: +49 8151 148-11367
URL: http://www.landkreis-starnberg.de

Datum der Entscheidung

26.04.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Veröffentlichung_UVP_allgemein_Ausbau Mühlbach_26-04-2022 ( Veröffentlichung_UVP_allgemein_Ausbau Mühlbach_26-04-2022.pdf )