Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Q1 Energie AG beantragt die Errichtung und den Betrieb einer Flüssiggasbehälteranlage bestehend aus einem doppelwandigen vakuumisolierten Behälter für tiefkaltes, verflüssigtes Erdgas mit einem Fassungsvermögen von 24,5 t. Das Genehmigungserfordernis ergibt sich aus der Nummern 9.1.1.2(V) des Anhang 1 der 4. BImSchV (Anlagen, die der Lagerung von Stoffen oder Gemischen, die bei einer Temperatur von 293,15 Kelvin und einem Standarddruck von 101,3 Kilopascal vollständig gasförmig vorliegen und dabei einen Explosionsbereich in Luft haben (entzündbare Gase), in Behältern oder von Erzeugnissen, die diese Stoffe oder Gemische z. B. als Treibmittel oder Brenngas enthalten, dienen, ausgenommen Erdgasröhrenspeicher und Anlagen, die von Nummer 9.3 erfasst werden, soweit es sich nicht ausschließlich um Einzelbehältnisse mit einem Volumen von jeweils nicht mehr als 1 000 Kubikzentimeter handelt, mit einem Fassungsvermögen von 3 Tonnen bis weniger als 30 Tonnen.). Technischer Zweck Die beschriebene Anlage dient ausschließlich der bestimmungsgemäßen Lagerung und dem Betanken von LNG (Verflüssigtes Erdgas CAS-Nr. 8006-14-2). Produktionsverfahren, die eine Veränderung des eingesetzten Stoffes zum Ziel haben sowie Prozessabläufe, die nicht übersehbare Fehlreaktionen auslösen können, kommen nicht zur Anwendung. Eine Veränderung der eingesetzten Stoffe durch äußere Einflüsse, z. B. Wärme, ist ausgeschlossen. Zum bestimmungsgemäßen Betrieb zählen die in den folgenden Absätzen beschriebenen Vorgänge. Prüfung, Wartung Reparatur Für Reparaturarbeiten, Inspektionen oder Wartungen werden entsprechende Anlagenteile nach Bedarf gasfrei gemacht. Vor der Aufnahme solcher Tätigkeiten erfolgt eine Unterweisung und Freigabe der Arbeiten durch den Arbeitgeber/Betreiber. Diese wird i. d. R. schriftlich bestätigt. Die Anlagenteile werden entleert, drucklos gemacht und gespült. Beim Spülen wird sichergestellt, dass der Flüssiggasanteil im austretenden Gas < 1,5% ist, bevor die Arbeiten aufgenommen werden. Es darf kein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch mehr vorhanden sein. Bei Lagerbehältern wird das Restgas zunächst über eine Fackel verbrannt, bevor gespült wird. Die Fackel ist eine mobile Fackel. Sie ist nicht Bestandteil der vorliegenden Anlage, sondern wird durch das ausführende Fachunternehmen mitgebracht. Bevor Behälter bestiegen werden, wird sichergestellt, dass sie gasfrei (hier wird eine entsprechende Gasfreiheitsbescheinigung ausgefüllt) und ausreichend mit Sauerstoff versorgt sind.
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Bayern
Deutschland
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Fax: | +49 8731 87-100 |
URL: | http://www.landkreis-dingolfing-landau.de |
Datum der Entscheidung
18.05.2022