Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis –untere Flurbereinigungsbehörde– hat den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen durch Planänderung Nr. 2 in der Flurbereinigung Bräunlingen-Bruggen für zulässig erklärt. Die Planänderung umfasst Änderungen bei Wege- und Wasserbaumaßnahmen. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Von den geänderten Maßnahmen sind keine erheblichen Schädigungen der betrachteten Schutzgüter zu erwarten. Nachteilige Auswirkungen geringeren Ausmaßes lassen sich durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen kompensieren. Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3730) eingesehen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Regierungsbezirk Freiburg
Untere Flurbereinigungsbehörde
Ruhe-Christi-Str. 29
78628
Rottweil
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | flurneuordnungsamt@landkreis-rottweil.de |
Telefon: | 0741 244 531 |
Fax: | 0741 244 742 |
URL: | https://fno-verfahren.lgl-bw.de/FISInternet/default.xhtml |
Datum der Entscheidung
06.02.2024