Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Fa. Bosch Rexroth AG betreibt an ihrem Standort auf dem Grundstück Fl.-Nr. 547/6 u.a. der Gemarkung Lohr a. Main eine Eisengießerei. Die Anlage ist nach Nr. 3.7.1 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) immissionsschutzrechtlich genehmigt.
Die Fa. Bosch Rexroth AG verfügt u. a. über eine Zertifizierung nach ISO 14 001 (Umwelt-management) und ISO 50 001 (Energiemanagement).
Die Fa. Bosch Rexroth beabsichtigt die Aufstellung von zwei Flüssiggastanks zur Lagerung von Flüssiggas und die Brennstoffänderung verschiedener Verbraucher im Schmelzbetrieb (BE 100), in der Kernmacherei (BE 210), im Kokillenguss (BE 310) und in der Formanlage (BE 410).
Die beiden Flüssiggastanks sollen bei einer Einschränkung der öffentlichen Gasversorgung den Betrieb der Eisengießerei aufrechterhalten. Die Verwendung des Flüssiggases kommt nur bei Eintritt eines Mangels zum Einsatz.
Der Betreiber beantragte mit Schreiben vom 22.11.2022, eingegangen beim Landratsamt Main-Spessart am 24.11.2022, die für die Änderung erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung gem. § 16 BImSchG. Der Genehmigungsantrag wurde mit Schreiben vom 02.12.2022, eingegangen beim Landratsamt Main-Spessart am 13.12.2022, um Angaben zur Betriebsweise und zu erforderlichen Maßnahmen ergänzt. Am 07.02.2023 folgten ergänzende Angaben zu den Investitions- und Baukosten.
Das mit Schreiben vom 22.11.2022 beantragte Vorhaben stellt eine wesentliche Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage der Fa. Bosch Rexroth AG, Lohr a. Main dar [§ 16 BImSchG i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i. V. m. Nr. 3.7.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV]. Eine Genehmigung ist stets erforderlich, wenn die Änderung oder Erweiterung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage für sich genommen die Leistungsgrenzen oder Anlagengrößen des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erreichen. Die beiden Flüssiggastanks überschreiten die Schwelle von 2,9 t nach Nr. 9.1.1.2 des Anhang 1 der 4. BImSchV.
Da die Anlage unter der genannten Nummer der 4. BImSchV mit „E“ gekennzeichnet ist, handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-RL) i. S. d. § 3 Abs. 8 BImSchG. Die Anlage ist der Nr. 2.4 des Anhanges I der IE-RL zuzuordnen.
Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Spalte c im Anhang 1 der 4. BImSchV wäre gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) der 4. BImSchV grundsätzlich ein Genehmigungsverfahren nach den Formvorschriften von § 10 BImSchG durchzuführen. Vorliegend kann jedoch von der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 10 Abs. 3 ff. BImSchG abgesehen werden, da die Fa. Bosch Rexroth AG dies mit Schreiben vom 22.11.2022 beantragt hat und keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter zu besorgen sind (§ 16 Abs. 2 BImSchG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Main-Spessart
Untere Immissionsschutzbehörde
Marktplatz 8
97753
Karlstadt
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lramsp.de |
Telefon: | +49 9353 793-0 |
Fax: | +49 9353 793-7900 |
URL: | http://www.main-spessart.de |
Datum der Entscheidung
27.02.2023