Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Zweckverband Wasserversorgung Hohenberggruppe, Hauptstraße 9, 72469 Meßstetten beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Verlegung des „Schmidtenbrunnenbach“ für die Errichtung eines Weges vom Talhof zum geplanten Wasserwerk auf den Grundstücken Flst. Nrn. 786/1, 879, 809, Gemarkung Hausen im Tal, Gemeinde Beuron im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 24.02.2010 (UVPG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) und die Vorprüfung des Einzelfalls nach § 11 i.V.m. Anlage 1 Ziffer 1.5.3 des Umweltverwaltungsgesetzes vom 25.11.2014, GBl. S. 592 (UVwG), letzte Änderung vom 21.11.2017 (GBl. S. 612), durchzuführen. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen und den Unterlagen zu den Schutzgebietskulissen wurden die in Anlage 3 UVPG und Anlage 2 UVwG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Die Länge der Gewässerverlegung beträgt ca. 29 m mit einer maximalen Verschwenkung von 4 m, ein Teil der Böschung mit ca. 15 m wird mit Natursteinen ausgeführt. Der Damm mit Weg hat eine Länge von etwa 70 m, die Wegbreite beträgt 4 m inklusive der Bankette. Es werden 2 Durchlässe zur Ableitung von Hochwasser eingebaut. Die Böschung wird auf ca. 8-9 m mit L-Steinen befestigt, die Wegdammhöhe beträgt etwa 1 m. Im Bereich des Wegdammes werden sämtliche Zu- und Ableitungen zum Wasserwerk verlegt. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des Wasserwerks „Langenbrunn“, einem Gebäude mit Satteldach und Holzverschalung und einer Grundfläche von ca. 34 m x 16 m, 3 Stellplätzen, Bewegungsfläche mit Rasenfugenpflaster, einer Zufahrt in östlicher Richtung auf geschottertem Weg mit einer Länge von ca. 340 m, einer Breite von 4 m inklusive Bankette und der Verlegung der unterirdischen Abwasserdruckleitung Beuron - Irndorf. Die geplanten Maßnahmen befinden sich benachbart zum Wasserwerk des Zweckverbands „Rechts der Donau“ mit Wasserkraftanlage und Infrastruktur sowie dem touristisch genutzten Talhof mit gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung. Unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens der Auswirkungen Gewässerausbau mit Dammweg mit den Auswirkungen der Verlegung der Abwasserleitung und dem Neubau des Wasserwerks mit Zufahrt von Osten wurde die Erheblichkeit der Auswirkungen auf die Umwelt geprüft. Beachtet wurden die Schutzgebietskulissen FFH-Gebiet 7920342 „Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen“, SPA-Gebiet 7820441 „Südwestalb und Oberes Donautal“, Landschaftsschutzgebiet „Donau- und Schmeietal“, das Überschwemmungsgebiet der Donau, die im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebiete „Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege“ und „Gebiet für Forstwirtschaft und Waldfunktionen“, der Gewässerrandstreifen des „Schmidtenbrunnenbach“ sowie die Kulturdenkmale nach § 2 DSchG „Sachgesamtheit Pumpwerk Heuberg“, „Bahndamm“ und der Umgebungsschutzbereich nach § 28 DSchG des auf der Höhe im Nordosten stehenden Schlosses Werenwag. Das obere Donautal ist in seiner Gesamtheit von herausragender landschaftlicher Schönheit mit ökologisch wertvollen, vielfältigen Lebensräumen für die Tier- und Pflanzenwelt. Der „Schmidtenbrunnenbach“ ist ein Karstquellbach mit ca. 2,2 km Länge, aufgrund der ehem. Herstellung als Triebwerkskanal sind die begradigten Bereiche naturfern. Die Verschwenkung des Gewässers erfolgt in Richtung des umzäunten Gartens mit Obst- und Ziergehölzen sowie Rasenflächen. Der Dammweg wird auf der bisherigen Grünfläche und dem zu verlegenden Gewässerbereich hergestellt. Der Bauverkehr soll über die vorhandene Infrastruktur erfolgen. An dem, aus einer Alternativenprüfung hervorgegangenen, Standort kann das Wasserwerk in flächensparender Weise umgesetzt werden. Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden erfolgen durch die Gewässerverlegung, da eine Abgrabung und Aufschüttung des bisherigen Gewässerverlaufs notwendig wird. Durch die Neuanlage des Weges wird Boden aufgebracht, verdichtet und versiegelt. Unter Berücksichtigung der geringen Fläche, des Ausgleichs und den Vermeidungsmaßnahmen ist nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu rechnen. Der verloren gehende Rückhalteraum für Hochwasser im Überschwemmungsgebiet der Donau wird vor Ort ausgeglichen. Mit dem Einbau der Durchlässe in den Damm ist nicht mit einem erhöhten Hochwasserrisiko zu rechnen. Das Wasser des „Schmidtenbrunnenbach“ wird zur Durchführung der Bauarbeiten über das benachbarte Grundstück umgeleitet, um das neue Bachbett herzustellen und das bisherige Bachbett aufzufüllen. Bei Arbeiten im Gewässerbett und -ufer können Trübungen im Gewässer auftreten. Mit den Vermeidungsmaßnahmen, wie z.B. Ausführung außerhalb der Laichzeiten und den Minimierungsmaßnahmen mit der Gestaltung eines vielfältigeren Querschnitts sowie unter Berücksichtigung des Bauablaufs ist nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Wasser und den Gewässerrandstreifen zu rechnen. Baubedingt betroffen sind die im Lebensraum Gewässer und in der Umgebung angesiedelten Tiere wie beispielsweise Groppe, Bachschmerle, Bachforelle, Biber, Fledermäuse, Uhu, Wanderfalke, verschiedene Vogel- und Insektenarten. Durch den Einsatz von Maschinen für die Bachverlegung und Dammschüttung ist eine Gefährdung einzelner Tiere (Individuenverluste) gegeben, das Risiko wird durch Vermeidungsmaßnahmen minimiert. Die Ufer- und Dammböschungen werden, mit Ausnahme der befestigten Bereiche, mit regionalem Saatgut wieder begrünt, so dass sich artenreiche Wiese und gewässerbegleitender Hochstaudensaum entwickeln kann und die vorhandene Vegetation wie die Fettwiesen, Kirschpflaume, Birne, Sträucher wie Hasel und Holunder, Essigbaum, Ufervegetation mit Mädesüß, Rohrglanzgras und Brennnesseln ersetzt. Die biologische Vielfalt wird wieder hergestellt und durch die beschriebenen Minimierungsmaßnahmen aufgewertet. Aufgrund der beschriebenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist für das kleinflächige Vorhaben nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt zu rechnen. Der Talraum, welcher als Kaltluftsammelgebiet fungiert, wird nur sehr kleinräumig durch die geplanten Maßnahmen in Anspruch genommen, so dass nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen gerechnet wird. Die benachbarten Kulturdenkmale sowie der Umgebungsschutzbereich der Werenwag werden durch eine angemessene Kubatur und die Bauwerksgestaltung berücksichtigt. Die Erscheinung der Wege wird durch eine naturnahe Anlage minimiert. Die Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG und § 21 UVwG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden. Sigmaringen, 08.11.2018 Landratsamt -Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz- gez. Schiefer

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben
Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Tübingen
LRA Sigmaringen

Leopoldstraße 4
72488 Sigmaringen
Baden-Württemberg
Deutschland

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Telefon: 07571 102-0
Fax: 07571 102-1234
URL: https://www.landkreis-sigmaringen.de

Datum der Entscheidung

08.11.2018

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2018.11.08 Bekanntgabe UVP Umlegung Schmidtenbrunnenbach ( 2018.11.08 Bekanntgabe UVP Umlegung Schmidtenbrunnenbach.pdf )