Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Kelheim Fibres GmbH betreibt in Kelheim, Regensburger Str. 109, eine Sondermüllverbrennungsanlage welche mit Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Niederbayern vom 26.07.1979 planfestgestellt wurde. Beantragt wurde nun eine Erweiterung der Lagerflächen.

Für dieses Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gem. § 16 BImSchG erforderlich.

Beim Lagerplatz Ost und dem Fasslager handelt es sich auch um eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen, bei gefährlichen Schlämmen mit einer Gesamtlagerkapazität von 50 t oder mehr (Nr. 8.7.2.1 der Anlage 1 des UVPG). Eine unbedingte UVP-Pflicht (Anlage 1 des UVPG in Spalte 1 mit „X“) gemäß § 6 UVPG besteht für diese Anlage nicht, jedoch ist hier (Anlage 1 des UVPG in Spalte 2 Kennzeichnung mit „A“) eine allgemeine Vorprüfung nach UVPG erforderlich, gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG.

Darüber hinaus ist auch gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 1 UVPG i.V.m. § 9 Abs. 4 UVPG und § 7 Abs. 1 UVPG sowie Nr. 8.1.1.1 der Anlage 1 zum UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien zudem festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG besteht.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Kelheim

Donaupark 12
93309 Kelheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-kelheim.de
Telefon: +49 9441 207-0
Fax: +49 9441 207-1050
URL: http://www.landkreis-kelheim.de

Datum der Entscheidung

27.11.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

191127Lu_Bekanntmachung_UVPG ( 191127Lu_Bekanntmachung_UVPG.pdf )