Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma RWE Power AG hat am 06.10.2021 einen Rahmenbetriebsplan für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage“ am Veredlungsstandort Knapsacker Hügel, Betriebsteil Goldenberg, gemäß §§ 52 Abs. 2a, 57a des Bundesbergesetzes (BBergG) mit UVP-Bericht nach Maßgabe des § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau i. V. m. Anlage 1 Nr. 8.1.1.2 UVPG auf dem Grundstück in 50354 Hürth, Goldenbergstraße 2, Gemarkung Hürth, Flur 9, Flurstücke 4407, 4410, 4411,4412 und 4495 zur Zulassung eingereicht. Das beantragte Vorhaben umfasst eine Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage zu errichten und zu betreiben. In einer Monoverbrennungsanlage kann Klärschlamm ohne den Einsatz fossiler Brennstoffe energetisch verwertet werden. Die geplante Anlage soll aus zwei baugleichen, autarken Linien bestehen und ist je Linie auf eine Durchsatzmenge von 23 t/h Klärschlamm ausgelegt. Daraus ergibt sich eine energetischeVerwertung von bis zu 180.000 t mechanisch entwässertem Klärschlamm pro Linie und Jahr. Durch diese Menge soll sich die insgesamt am Standort eingesetzte Klärschlammmenge gegenüber dem bereits heute genehmigten Rahmen nicht erhöhen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 61 - Sachgebiet Immissionsschutz im Bergbau
Josef-Schregel-Str. 21
52349
Düren
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz-abt6@bezreg-arnsberg.nrw.de |
Telefon: | 02931 82-0 |
Fax: | 02931 82-2520 |
URL: | https://www.bra.nrw.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
16.12.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
13.06.2022 - 11.07.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
08.11.2021 - 07.12.2021