Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Oberhaching hat beim Landratsamt München gemäß § 4 BImSchG die Genehmigung der Erweiterung der bestehenden Notstromanlage für die Wasserversorgung mit einem Flüssiggastank um zwei weitere Flüssiggastanks am Standort Schilcher Geräumt, beantragt. Gegenstand des Antrags ist die nach § 4 BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 der 4. BImSchG und Nr. 9.1.1.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Lageranlage für drei Flüssiggasbehälter von je 2,9 t mit einem Fassungsvermögen von insgesamt 8,7 t Lagermenge. Das vorgesehene Vorhaben dient der bestehenden Notstromanlage für die Wasserversorgung. Laut § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 4. BImSchV i.V.m. Nr. 9.1.1.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren gemäß § 19 BImSchG durchzuführen. Eine generelle Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund Art, Größe oder Leistung des Vorhabens nach § 6 i.V.m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. a UVPG i.V.m. Nr. 9.1.1.1 der Anlage 1 zum UVPG (Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“) zum UVPG besteht nicht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt München
Immissionsschutz
Mariahilfplatz 17
81541
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@lra-m.bayern.de |
Telefon: | +49 89 6221-0 |
Fax: | +49 89 6221-2278 |
URL: | https://www.landkreis-muenchen.de |
Datum der Entscheidung
17.07.2024