Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 16.05.2023 hat das Unternehmen Erdwärme Grünwald II GmbH & Co. KG beim Bergamt Südbayern Unterlagen zur Durchführung einer UVP-Vorprüfung für das Geothermieprojekt „Laufzorn II“ vorgelegt. Im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles war festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG, § 1 Nr. 10 a UVP-V Bergbau und. Nr. 17.2.3 Anlage 1 UVPG). Die Vorprüfung des Bergamtes Südbayern hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Zu dieser Entscheidung haben folgende Aspekte geführt: Merkmale des Vorhabens: Zur Förderung von Erdwärme ist in der Gemarkung Grünwalder Forst die Niederbringung von vier Geothermiebohrungen mit einer Endteufe von jeweils ca. 3.864 m (TVD) geplant. Die Gesamtfläche des Vorhabens beträgt in der Bau- und Bohrphase ca. 17.000 m². Standort des Vorhabens: Der geplante Bohrplatz befindet sich auf dem Grundstück Flur-Nr. 75/2 in der Gemarkung Grünwalder Forst in gemeindefreiem Gebiet des Landkreises München. Das Plangebiet befindet sich auf einer als Bannwald „Perlacher und Grünwalder Forst“ ausgewiesenen Fläche, im Landschaftsschutzgebiet „Perlacher und Grünwalder Forst“ und im „Regionalen Grünzug Nr. 10 Gleißental / Hachinger Tal sowie flankierende Waldkomplexe“. Des Weiteren verläuft entlang des Grundstücks das Bodendenkmal „Straße der römischen Kaiserzeit mit begleitenden Materialentnahmegruben“. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen: Die Errichtung des Bohrplatzes für die Geothermiebohrungen umfasst die Rodung von 17.000 m² Waldfläche. Im Falle der Nichtfündigkeit wird das gesamte Areal zurückgebaut und aufgeforstet. Im Falle der Fündigkeit der Bohrung wird der Bohrplatz auf 5500 m2 zurückgebaut und angrenzend die Wärmezentrale auf 1500 m2 errichtet. Die Restfläche von ca. 10.000 m² wird wieder rekultiviert und mit einem höherwertigen Baumbestand, als Teil der Eingriffsregelung des waldrechtlichen Ausgleichs, aufgeforstet. Der durch das Vorhaben entstehende dauerhafte Eingriff von 7.000 m² in den Bannwald wird durch eine höherwertige Neuaufforstung von klimaresistenten Waldflächen in funktionalem Bezug zum bestehenden Bannwald im selben Naturraum kompensiert. Eine archäologische Grabung wird aufgrund des vorhandenen Bodendenkmals in unmittelbarer Umgebung zum Plangebiet im Rahmen der Rodungsmaßnahmen durchgeführt. Die erforderliche Erlaubnis wird bei der unteren Denkmalschutzbehörde eingeholt. Eine Grundwasserbeeinträchtigung durch die Bohrarbeiten ist nicht zu erwarten. Es können temporär während der Bohr- und Bauphase Belastungen durch Lärm und Staub auftreten, für die entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Weitere mögliche Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Mensch, Natur und Umwelt und auf die betroffenen Schutzgebiete werden durch die vorgesehenen Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen als nicht erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen im Sinne der Kriterien nach Anlage 3, Nr. 2.3 UVPG eingestuft. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Nähere Informationen können nach den Vorschriften des Bayer. Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) beim Bergamt Südbayern, Maximilianstraße 39, 80539 München, eingeholt werden.
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Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern
Bergamt Südbayern
Maximilianstr. 39
80538
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | bergamt@reg-ob.bayern.de |
Telefon: | +49 89 2176-0 |
Fax: | +49 89 2176-2438 |
URL: | http://www.regierung.oberbayern.bayern.de |
Datum der Entscheidung
12.06.2023