Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Fa. LHW Liewer Hartsteinwerk GmbH & Co.KG, Sehlem, hat die Erteilung der immissions-rechtlichen Genehmigung und wasserrechtlichen Erlaubnis zur Erweiterung des bestehenden Steinbruchs in der Gemarkung Niederscheidweiler bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als zuständiger Behörde beantragt. Innerhalb der zur Genehmigung beantragten Erweiterungsfläche zum Gesteinsabbau verläuft in der Gemarkung Niederscheidweiler, Flur 16, im Flurstück 23/1 ein namenloses Gewässer, das durch den Abbau teilweise beseitigt wird. Die Beseitigung des Gewässers stellt einen Gewässerausbau i.S. des § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, der gem. § 68 WHG der wasserrechtlichen Planfeststellung sowie der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG bedarf. Sofern die allgemeine Vorprüfung zu dem Ergebnis führt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist, kann anstelle der Planfeststellung eine Plangenehmigung erfolgen (§ 68 Abs. 2 WHG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Bernkastel-Wittlich
Kurfürstenstraße 16
54516
Wittlich
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | info@bernkastel-wittlich.de |
Datum der Entscheidung
08.12.2021