Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Fa. LHW Liewer Hartsteinwerk GmbH & Co.KG, Sehlem, hat die Erteilung der immissions-rechtlichen Genehmigung und wasserrechtlichen Erlaubnis zur Erweiterung des bestehenden Steinbruchs in der Gemarkung Niederscheidweiler bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als zuständiger Behörde beantragt.
Innerhalb der zur Genehmigung beantragten Erweiterungsfläche zum Gesteinsabbau verläuft in der Gemarkung Niederscheidweiler, Flur 16, im Flurstück 23/1 ein namenloses Gewässer, das durch den Abbau teilweise beseitigt wird.
Die Beseitigung des Gewässers stellt einen Gewässerausbau i.S. des § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, der gem. § 68 WHG der wasserrechtlichen Planfeststellung sowie der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG bedarf. Sofern die allgemeine Vorprüfung zu dem Ergebnis führt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist, kann anstelle der Planfeststellung eine Plangenehmigung erfolgen (§ 68 Abs. 2 WHG).

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Bernkastel-Wittlich

Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de

Datum der Entscheidung

08.12.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe Vorprüfung ( Bekanntgabe Vorprüfung.pdf )