Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes hat bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau der Talbrücke Grenzwald an der BAB A 7 (Fulda – Würzburg) rund 3,1 km nördlich der Anschlussstelle Bad Brückenau/Volkers gestellt. Der Abriss und Neubau ist wegen erheblicher baulicher Schäden erforderlich. Die vorhandene Anzahl der Fahrstreifen der Bundesautobahn A 7 und damit die Verkehrsfunktion bzw. die verkehrliche Leistungsfähigkeit werden nicht verändert. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Talbrücke in östlicher Seitenlage einschließlich der damit verbundenen streckenbaulichen Anpassungsmaßnahmen an der A 7, sowie die Strecken- und Bauwerksentwässerung mit Anlage von zwei neuen Retentionsbodenfilteranlagen bestehend aus Geschiebeschacht und Retentionsbodenfilterbecken im Talraum. Die Gesamtlänge der Brückenbaumaßnahme inklusive Anpassungsmaßnahmen beträgt rund 2 km, wovon die Brücke selbst 939 m einnimmt. Der Entwurf sieht vor, dass das Bauwerk um maximal 35 m nach Osten verschoben wird, um den Autobahnverkehr während der Bauzeit aufrecht zu halten. In Arbeitsstellen ist in der Regel eine Verkehrsführung unter Aufrechterhaltung von 4 Fahrstreifen (sog. 4+0-Verkehrsführung) erforderlich. Um diese für beide Richtungsfahrbahnen innerhalb des Maßnahmenbereiches sicherzustellen, müssen beide Richtungsfahrbahnen von 11,50 m auf 12,00 m verbreitert werden. Im Zuge der für die Umschließung der Fahrbahnen notwendigen 4+0/0+4 Verkehrsführung sind die beiden Richtungsfahrbahnen jeweils zwischen der AS Bad Brückenau/Volkers und der Talbrücke verkehrsfrei. Daher wurde festgelegt, hier nicht nur provisorisch zu verbreitern, sondern die ohnehin anstehende grundhafte Erneuerung der Strecke bereits im Zuge der Herstellung des Ersatzneubaus zu realisieren. Der Gesamtumgriff der Maßnahme beträgt damit rd. 4,8 km.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070
Würzburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-ufr.bayern.de |
Telefon: | +49 931 380-00 |
Fax: | +49 931 380-2222 |
URL: | http://www.regierung.unterfranken.bayern.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
05.02.2024 - 04.03.2024