Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH betreibt seit dem Jahr 1930 den an das Zementwerk angrenzenden Steinbruch. Eine Genehmigung bedurfte es nach damaligem Recht nicht. Steinbrüche bedürfen jedoch ab dem 01.10.1962 der baurechtlichen und ab dem 01.03.1975 der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Der Steinbruch wurde mit Schreiben vom 28.02.1979 nach § 67 Abs. 2 BImSchG immissionsrechtlich angezeigt. Mit dem Landratsamt Rosenheim wurden im Februar 1983 die Bestandsschutzgrenzen festgelegt. Mit Genehmigung vom 09.12.2008 wurde die wesentliche Änderung des Steinbruchs durch Abbauerweiterung und einem Tiefenabbau genehmigt. Nun wurde mit Antrag vom 26.10.2022, ergänzt durch Antragsänderungen vom 28.04.2024, die Erweiterung des Steinbruchs Rohrdorf um ca. 3,3 ha auf insgesamt ca. 41,5 ha und die Vertiefung Abbausohle auf ein Niveau von 426 m ü. NN beantragt, um die Rohstoffe der Lagerstätte möglichst vollständig zu nutzen.

UVP-Kategorie

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Rosenheim

Wittelsbacherstr. 53
83022 Rosenheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-rosenheim.de
Telefon: +49 8031 392-01
Fax: +49 8031 392-9001
URL: http://www.landkreis-rosenheim.de

Datum der Entscheidung

24.06.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Erweiterung Steinbruch Rohrdorf - Bekanntmachung Vorprüfung UVPG (002) ( Erweiterung Steinbruch Rohrdorf - Bekanntmachung Vorprüfung UVPG (002).pdf )