Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die InfraStruktur Neuss AöR hat mit Datum vom 18.09.2023, zuletzt ergänzt am 14.02.2024, einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung des Blockheizkraftwerks auf der Kläranlage Neuss Süd, Weckhovener Straße 100 in 41466 Neuss gestellt. Der Antragsgegenstand umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen: Ersatz der drei BHKW-Module durch zwei BHKW-Module mit einer Feuerungswärmeleistung von je 0,55 MW Errichtung einer Notstromanlage (NEA) in Containerbauweise mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,4 MW (Summe Notstromleistung 1.105 kW) Errichtung eines Doppelmembrangasspeichers zur Faulgasspeicherung mit einem Speichervolumen von ca. 1.000 m³ Bei der beantragten wesentlichen Änderung des Blockheizkraftwerks auf der Kläranlage Neuss Süd handelt es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1, Ziffer 1.2.2.2 Spalte 2 Buchstabe „S“ des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gemäß § 9 Absatz 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 2 UVPG ist für das Änderungsvorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 53 - Immissionsschutz einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz
Cecilienallee 2
40474
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | Dezernat53@bezreg-duesseldorf.nrw.de |
Telefon: | 0211 475-5301 |
Fax: | 0211 475-2790 |
URL: | https://www.brd.nrw.de/ |
Datum der Entscheidung
10.04.2024