Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Metzingen plant im Stadtteil Neuhausen im Bereich des Bebauungsplans „Stauseestraße“ die naturnahe Umgestaltung des Glemsbaches. Dazu ist der Abbruch der rechtsseitigen Ufermauer und die Abflachung der Uferböschung erforderlich. Die Renaturierung stellt einen Gewässerausbau im Sinne von § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Das Plangebiet befindet sich im Innenbereich in südlicher Ortsrandlage von Metzingen-Neuhausen und erstreckt sich auf einer Länge von ca. 66 m bis zur Brücke Stauseestraße. Das Vorhaben dient zum einen der Verbesserung des Hochwasserschutzes und zum anderen der ökologischen Aufwertung des Glemsbaches. Durch den Rückbau der Ufermauer und der damit verbundenen Vergrößerung des Querschnittes wird Retentionsraum und ein naturnäheres Gewässer geschaffen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Reutlingen
Regierungspräsidium Tübingen
Umweltschutzamt

Bismarckstraße 47
72764 Reutlingen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: umweltschutzamt@kreis-reutlingen.de
Telefon: 07121 480-0
Fax: 07121 480-1860
URL: http://www.kreis-reutlingen.de

Datum der Entscheidung

31.10.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2024-10-31_UVPVP_Bekanntgabe_Renaturierung_Glemsbach ( 2024-10-31_UVPVP_Bekanntgabe_Renaturierung_Glemsbach.pdf )